Kabinett beschließt Heizungs-Reform - darum geht es
Autor: Andreas Hoenig und Martina Herzog, dpa
, Mittwoch, 13. Mai 2026
Kaum ein Gesetz der Ampel war so umstritten wie das Heizungsgesetz. Auch an Reformplänen aber gibt es heftige Kritik.
Das umstrittene «Heizungsgesetz» soll bald Geschichte sein - die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, mit dem sich nun der Bundestag befasst.
«Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt», sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in Berlin. Die Bundesregierung schaffe Investitions- und Planungssicherheit und ermögliche Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl.
Was sind die Ziele der Koalition?
«Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte», heißt es im Gesetzentwurf. Manch eine Regelung des bestehenden Gesetzes habe sich als zu komplex und wenig praktikabel erwiesen. Mieter sollen nicht überfordert werden. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte, das Kapitel des alten Heizungsgesetzes werde abgeschlossen. Es habe viele Menschen verunsichert. Hubertz hatte das bestehende Gesetz in der Ampel-Regierung federführend mitverhandelt.
Welche Regelungen fallen weg?
Der Kern des bestehenden und vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebenen Gesetzes soll wegfallen: der Paragraf 71 mit «Anforderungen an eine Heizungsanlage». Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Vor allem am Paragrafen 71 entzündete sich die Kritik, weil viele Regelungen als kleinteilig und komplex empfunden wurden. Habecks Nachfolgerin Reiche sah einen «Zwang zur Wärmepumpe».
Wegfallen soll auch der geltende Paragraf 72, der schon vor der Ampel galt. Konkret geht es um eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten Heizkesseln.
Was sind Kernpunkte des neuen Gesetzes?
Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. «Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei», heißt es im Gesetzentwurf.