Berlin: Junger Raser (17) gleich zweimal erwischt - Mutter sitzt neben ihm
Autor: Io Görz
Berlin, Sonntag, 28. August 2022
Teure Woche für einen jungen Mann in Berlin: Der 17-Jährige wurde gleich zweimal beim Rasen auf der Autobahn erwischt. Der Fahranfänger war dabei stets in Begleitung seiner Mutter. Was ihn nun erwartet.
Die Polizei Brandenburg berichtet, dass am Freitag (19. August 2022) ein Porsche mit über 200 km/h auf der A13 in Richtung Dresden unterwegs war. In dem Bereich zwischen Bronkow und Calau waren allerdings nur 120 km/h erlaubt.
Bei der Kontrolle des Sportwagens stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Fahrer um einen 17-Jährigen handelte. Er war im Besitz einer Prüfbescheinigung „Begleitetes Fahren ab 17“. Seine Begleitung war auch dabei - seine Mutter saß neben ihm. Der junge Mann muss mit einem Bußgeld von 600 Euro, zwei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem wurde ein Aufbauseminar angeordnet.
Insgesamt über 2000 Euro Strafe für jungen Raser - was ist mit der Mutter?
Das schien den 17-Jährigen und seine Mutter jedoch nur wenig zu beeindrucken, denn wenige Tage später, am Donnerstag, 25. August .2022, wurde der junge Mann erneut erwischt. Dieses Mal ging er auf der A100 in Britz der Polizei ins Netz. Eine Streife der Autobahnpolizei bemerkte gegen 0.20 Uhr den 17-Jährigen, der mit einem Porsche und seiner Mutter als Beifahrerin die Autobahn aus Richtung Anschlussstelle Gradestraße in Richtung Autobahndreieck Neukölln mit hoher Geschwindigkeit befuhr. Eine daraufhin durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hinter dem Britzer Tunnel ergab einen Wert von 165 km/h bei erlaubten 80 kn/h.
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Für den Verstoß auf der A100 erwarten den jungen Mann alleine 1600 Euro Bußgeld, mindestens zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dazu kommt eine zweijährige Verlängerung der Probezeit. Zunächst konnte er seine Fahrt aber fortsetzen.
Die Mutter des Rasers bleibt jedoch verschont. Wie die Polizei auf Nachfrage erklärte, betrifft ein derartiges Bußgeldverfahren nur die fahrende Person selbst, Begleitpersonen sind nur Ansprechpersonen, greifen selbst jedoch nicht ein, können also auch nicht für den Fahrstil belangt werden. In der "Bild am Sonntag" äußerte dazu Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion, ein Unverständnis: "Moralisch und auch rechtlich ist es schwer nachvollziehbar, dass die Beifahrerin hier nichts zu befürchten hat. Solche gravierenden Gesetzesübertretungen sollten auch für Beifahrer in diesen Fällen nicht ohne Konsequenzen bleiben."