Itzehoe: Säugling verhungert - Eltern müssen lebenslänglich in Haft
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Itzehoe, Dienstag, 21. Juli 2026
Ein vier Monate altes Baby stirbt, weil die Eltern es vernachlässigen. Nun müssen sie lange ins Gefängnis – warum das Gericht auf Mord erkennt.
Weil ihr vier Monate alter Säugling verhungert ist, sind die Eltern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Itzehoe wertete die Vernachlässigung als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Fall lasse einen "fassungslos zurück", sagte der Vorsitzende Richter Johann Lohmann am Dienstagvormittag (20. Juli 2026) in seiner Urteilsbegründung.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die damals 24-jährigen Angeklagten im September 2025 das Baby in ihrer Wohnung im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) derart vernachlässigten, dass es am 26. September starb. Die Obduktion ergab damals Tod durch Verhungern.
Lebenslange Haft für Eltern von verhungertem Säugling - Schwierigkeiten im Umgang mit Baby?
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, da sie das Mordmerkmal der Grausamkeit als erfüllt ansah. So sollen die beiden Angeklagten es unterlassen haben, den im Mai 2025 geborenen Säugling ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit zu versorgen. Die Eltern hätten bewusst in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überlebe.
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Während des Prozesses berichteten der Vater und die Mutter, die außerdem Zwillinge haben, die zu diesem Zeitpunkt drei Jahre alt waren, von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby. "Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde", sagte der Vater. Für den Monat, an dem seine Tochter starb, habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr.
Dass das Kind an Gewicht verlor, bemerkten die Eltern nach Angaben der Mutter etwa zwei Wochen vor dessen Tod. Ihre Überforderung habe sich unter anderem durch das Versäumen von Kinderarztterminen gezeigt. Drei Nebenverfahren hatte die Staatsanwaltschaft eingestellt. Weder bei einem Mitarbeiter des Jugendamtes noch bei Bekannten der Eltern hatten sich Hinweise auf relevantes Fehlverhalten ergeben.