Im zweiten Anlauf soll es sitzen - Richterwahl im Bundestag
Autor: dpa
, Montag, 22. Sept. 2025
Im Bundestag steht erneut die Wahl von drei Verfassungsrichtern an. Nach dem ersten gescheiterten Versuch sind Erwartungen und Nervosität groß - auch wenn die Koalitionäre Zuversicht signalisieren.
Im Bundestag steht diese Woche noch einmal die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht auf der Tagesordnung. Das sorgt für erhebliche Nervosität in den Fraktionen. Denn am 11. Juli war der Versuch, die vakanten Posten beim höchsten deutschen Gericht neu zu besetzen, im ersten Versuch gründlich schiefgegangen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie werden die Richterinnen und Richter bestimmt?
Die Amtszeit der Richter am Bundesverfassungsgericht beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Sie werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Aktuell geht es um drei neu zu besetzende Stellen in Karlsruhe, über die der Bundestag entscheidet. Die Wahl im Parlament erfolgt in zwei Schritten:
Zuerst entscheidet der Richterwahlausschuss des Bundestages, dem zwölf Abgeordnete angehören. Er tritt am Montagabend um 20.00 Uhr zusammen. Ein Wahlvorschlag gilt dort mit mindestens acht Ja-Stimmen als beschlossen.
Danach stimmt der Bundestag über die vorgeschlagenen Kandidaten in geheimer Wahl ab. Das ist für diesen Donnerstag geplant. Als Richter gewählt ist ein Kandidat dann, wenn er eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages erhält.
Warum die Nervosität?
Der Richterwahlausschuss hatte den von der Union und dem Verfassungsgericht nominierten Arbeitsrichter Günter Spinner und zwei von der SPD nominierte Juristinnen, die Juraprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, als Kandidatinnen empfohlen. Wegen massiven Widerstands in der Unionsfraktion gegen Brosius-Gersdorf waren die geplanten Abstimmungen über die insgesamt drei Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht im Juli kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden.
Hintergrund der Kritik von Unionspolitikern war eine liberale Haltung der Juristin zu Abtreibungen, aber auch ihre Forderung nach einer Impfpflicht während der Corona-Pandemie. Die SPD hielt nach der geplatzten Abstimmung zunächst weiter an Brosius-Gersdorf fest. Im August zog diese dann allerdings ihre Kandidatur zurück.
Startet man jetzt wieder bei null?
Nein. Spinner und Kaufhold sind ja beide bereits vom Richterwahlausschuss vorgeschlagen worden. Der Ausschuss stimmt daher jetzt nur noch über die von der SPD anstelle von Brosius-Gersdorf neu nominierte Juristin Sigrid Emmenegger ab.