Sie arbeitet derzeit als Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Nachdem Emmenegger vom Wahlausschuss als Kandidatin bestätigt wurde, können im Plenum die Wahlen von zwei Richterinnen und eines Richters des Bundesverfassungsgerichts stattfinden.
Union und SPD wollen, dass dies am Donnerstag geschieht. Die schwarz-rote Koalition will sich diesmal keine Blöße geben. Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU) hatte deshalb schon vor der Sitzung des Ausschusses betont, die neue SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger sei ein «hervorragender Vorschlag» und habe in der Fraktionsführung der CDU/CSU bereits «viel Unterstützung» erhalten. Dennoch könnte es bei der geheimen Wahl im Plenum schwierig werden.
Weshalb?
Die Koalition ist für die notwendige Mehrheit auf Stimmen aus der Opposition – vor allem von Grünen und Linken – angewiesen. Die hatten sich vergangene Woche verärgert über mangelnde Einbindung in das Verfahren gezeigt. Eine weitere offene Frage ist, ob der von der CDU/CSU aufgestellte Arbeitsrichter Spinner womöglich nur mit Stimmen der AfD ins Amt kommt. Die Linksfraktion hat es ihren Abgeordneten freigestellt, ob sie ihn wählen oder nicht. Bevor sich die Grünen festlegen, wird es daher wohl darauf ankommen, welche Signale sie von Abgeordneten der Linken wahrnehmen.
Was ist über die drei Kandidaten bekannt?
Sigrid Emmenegger (48) ist seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ihr Senat ist für Energieleitungsausbau, Bau- und Bodenrecht sowie Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ließ verlauten, dass die Kandidatin «das erforderliche Maß an Zurückhaltung» für das Amt mitbringe.
Alle aktuellen Verfassungsrichter haben Günter Spinner als neuen Verfassungsrichter vorgeschlagen. Der 53-Jährige hat langjährige Erfahrung an unterschiedlichen Arbeitsgerichten. Derzeit ist er Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Spinner hat einen Großteil seiner Laufbahn in Baden-Württemberg verbracht. Anfangs arbeitete er als Staatsanwalt.
Die Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold hat an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht. Ihr Studium hat sie zum Teil in Frankreich absolviert, einige Jahre arbeitete sie im Bundesjustizministerium. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Finanzmarktgesetzgebung beim Bundesfinanzministerium. Auch das Klimarecht ist einer der Forschungsschwerpunkte der 1976 geborenen Juristin.
Und was passiert, wenn es mit der Wahl nicht klappen sollte?
Für die Koalition wäre das eine erneute Schlappe. Wenn es im Bundestag nicht gelingt, die nötige Zweidrittelmehrheit für die Kandidaten zustande zu bringen, kann das Wahlrecht auf den Bundesrat übergehen.