«Keine Abkehr erkennbar»: Höchststrafe für Solingen-Täter
Autor: Frank Christiansen und Volker Danisch, dpa
, Mittwoch, 10. Sept. 2025
«Den Ungläubigen das Tor zur Hölle öffnen», forderte der IS: Wenige Wochen später stach Issa al Hasan in Solingen zu. Für den islamistischen Terroranschlag erhielt er nun die Höchststrafe.
Erleichterung über die Höchststrafe, aber Wut auf das Verhalten des Attentäters: Dass er während der Urteilsverkündung immer wieder gelächelt habe, mache sie wütend, sagt die Überlebende Lea Varoquier (26) aus Solingen. Tatsächlich hatte Issa al Hasan sogar mit nach oben gerecktem Daumen den Saal betreten.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhängte für den islamistischen Terroranschlag von Solingen die Höchststrafe. Es sprach den 27-jährigen Issa al Hasan wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig.
Die Richter verurteilten den Syrer zu lebenslanger Haft, stellten die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordneten die anschließende Sicherungsverwahrung an.
Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen und behielten sich Rechtsmittel gegen das Urteil vor.
Zudem sprach das Gericht den Opfern Schmerzensgeldsummen zwischen 30.000 und 120.000 Euro zu, räumte aber ein, dass die Summen wohl nicht realisiert werden könnten.
Richter: Angeklagter hat sich seit 2019 radikalisiert
«Der Angeklagte hat sich seit 2019 massiv islamistisch radikalisiert», sagte Richter Winfried van der Grinten. Auf seinem Tiktok-Profil habe er selbst IS-Propaganda verbreitet. An seinen Internet-Aktivitäten könne man ablesen, wie er sich immer weiter in der islamistischen Ideologie verfing.
Der 27-Jährige habe mehrmals gelogen, attestierte ihm der Richter. Seine Aussage, wonach er das Leid der Menschen in Gaza nicht mehr ertragen habe, sei allenfalls ein Begleitmotiv. Er habe sich mit den Zielen des IS identifiziert.