«Er hasste den Westen»: Höchststrafe für Terroranschlag
Autor: Frank Christiansen, dpa
, Montag, 01. Juni 2026
Vor einer Bar in Bielefeld sticht ein IS-Anhänger auf Feiernde ein und verletzt vier von ihnen lebensgefährlich – ein Gericht hat jetzt das Urteil über ihn gefällt.
Ohne sichtbare Regung nahm Mahmoud M. sein Urteil hin, die nach deutschem Recht höchstmögliche Strafe. Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter in Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das dortige Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
«Er hasste den Westen.» Jedem der vier Opfer sprach das Gericht 70.000 Euro Schmerzensgeld zu. «Nur durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte haben alle überlebt», betonte der Richter.
Schon in Syrien IS-Mitglied
Mahmoud M. sei schon in Syrien Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen und habe den Treueid auf den IS-Kalifen geschworen. Er sei in einem Scharia-Camp ausgebildet worden und habe eine Kalaschnikow erhalten. «Der Angeklagte stand eineinhalb Jahre als bewaffneter Kämpfer in den Reihen des IS», berichtete der Richter. Er sei davon überzeugt gewesen, Ungläubige töten zu dürfen.
Die Vermutung, er sei als sogenannter Schläfer nach Deutschland gekommen, um hier zu gegebener Zeit einen Anschlag zu begehen, sah der Senat aber als nicht erwiesen an. Vielmehr sei seine IS-Mitgliedschaft in der Türkei geendet.
In Deutschland habe er dann spätestens mit der Aufnahme seines Bekenner-Videos versucht, erneut IS-Terrorist zu werden. Das Video sei aber vom IS nicht veröffentlicht worden, der IS habe sich nicht zu dem Anschlag bekannt. Es sei zudem unklar, ob der Kontaktmann des Syrers, dem er das Video schickte, tatsächlich ein IS-Terrorist ist.
«Reue» erst zum Schluss
Die Reue, die der Angeklagte erst in seinem Schlusswort bekundet hat, nahm ihm das Gericht nicht ab: «Er mag seine Strafe bereuen, aber nicht seine Tat.» Vielmehr sei er wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung weiterhin gefährlich. Sie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit. Deshalb lägen die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor.