In dieser Woche kann es in Büroräumen sehr heiß werden. Der Arbeitgeber muss ab einer bestimmten Temperatur etwas dagegen unternehmen. Symbolfoto: energepic.com/pexels.com
In Küps bei Kronach (Oberfranken) zeigte das Thermometer bereits am Montagabend 40 Grad Celsius an.
Foto: Carolin Stöcker
Die Hitzewelle hat Franken erreicht und bringt die Region ins Schwitzen. Hitzefrei ist oft in Schulen ein Thema, doch gibt es das auch am Arbeitsplatz? inFranken.de klärt auf.
Die kommenden Tage werden extrem. Meteorologen prognostizieren übereinstimmend eine gewaltige Hitzewelle, die Deutschland ins Schwitzen bringt. Seit 2003 gab es einen solchen Rekordsommer nicht mehr. Auch Franken trifft die Gluthitze: Wetterexperten haben für Dienstag (25. Juni 2019) 36 Grad Celsius vorhergesagt. Am Mittwoch soll die Hitze ihren vorläufigen Höhepunkt erreichen. Örtlich werden 38 beziehungsweise 39 Grad Celsius erwartet. Andernorts in Deutschland soll sogar die 40-Grad-Marke geknackt werden. Doch bereits am Montagabend (24. Juni 2019) wurde im oberfränkischen Küps (Kreis Kronach) diese Marke überschritten. Die Aufnahme einer inFranken.de-Leserin zeigt dies:
Hitzefrei am Arbeitsplatz: Ist das eigentlich möglich?
Diese Frage kann mit "Ja" beantworten werden - jedenfalls, wenn einige Umstände erfüllt sind. Jedoch variiert die Antwort je nach Bundesland: Laut der Arbeitsstättenrichtlinie liegt die Entscheidung in Bayern bei den Arbeitgebern. Sie sind allerdings an einige Empfehlungen des Arbeitsrechtes gebunden.
Die Raumtemperatur im Büro, der Werkstatt oder der Kantine soll demnach nicht mehr 26 Grad Celsius betreffen, da sonst die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet sein könnte. Steigt das Thermometer auf über 30 Grad Celsius an, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen - zum Schutz der Arbeitnehmer. Davon sind nicht nur Büros, sondern auch Werkshallen oder Lagerräume betroffen.
In den mit der Richtlinie verknüpften "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" ist ebenfalls vorgesehen: "Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet." Kurz gesagt: Der Arbeitsplatz muss zum Wohle der Arbeitnehmer-Gesundheit gestaltet sein. Ob das durch Ventilatoren, Jalousien oder Klimaanlagen gewährleistet wird, liegt beim Chef. Unabhängig von Auflagen, die das Arbeitsrecht Arbeitgebern vorschreibt, kann jeder Chef natürlich Hitzefrei ausrufen.
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