Heizungsgesetz soll am Freitag beschlossen werden: Was ändert sich für Eigentümer?
Autor: Melina Mark
Deutschland, Mittwoch, 06. Sept. 2023
Am Freitag soll das neue Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden. Besonders Eigentümer sind verunsichert, weil sie befürchten, dass hohe Kosten auf sie zukommen. Auch wenn es erstmal kompliziert klingt, so kann man das Gesetz recht leicht erklären.
Kaum ein Gesetzesentwurf hat 2023 so viel Kritik erfahren, wie das von Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagene Gebäudeenergiegesetz (GEG) - oft wird es auch einfach als Heizungsgesetz bezeichnet.
Die Opposition im Bundestag wollte das GEG verzögern, jedoch scheiterte ihr Antrag am Dienstag (5. September 2023). Deshalb wurde das Heizungsgesetz wie geplant für Freitag (8. September 2023) auf die Tagesordnung gesetzt und soll dann von der Koalition beschlossen werden.
Verzögerung nach viel Kritik gescheitert - Eigentümer verunsichert
Das Gesetz hätte eigentlich noch vor der Sommerpause im Juli verabschiedet werden sollen, jedoch wurde es vom Bundesverfassungsgericht (BVG) blockiert. Die Koalition nahm dann grundlegende Änderungen vor, um das Gesetz in 2023 noch durchbringen zu können.
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Nicht nur die Verunsicherung in der Politik ist groß, sondern auch bei Eigentümern. Es herrscht große Verwirrung, wer wann seine Heizung austauschen muss und wer nicht. Deshalb sind hier die wichtigsten Fakten:
Als Eigentümer musst du zunächst gar nichts tun. Jede Kommune muss als ersten Schritt einen Wärmeplan ausarbeiten und vorlegen. Die Planungsphase kann hierbei einige Zeit in Anspruch nehmen. Laut Frankfurter Rundschau raten Verbraucherschützer, sich schon jetzt mit der eigenen Heizung zu beschäftigen. Hausbesitzer sollten darauf vorbereitet sein, möglicherweise die Heizart zu wechseln.
Niemand muss sofort handeln - erste Schritte ab 2024 eingeleitet
Wenn das GEG in seiner momentanen Form verabschiedet wird, dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können. Das gilt erstmal nur für Neubaugebiete, und zwar ab 2024.
Zurück zur kommunalen Wärmeplanung: Diese ist vor allem für Bestandsbauten wichtig. Ab 2026 soll diese Wärmeplanung in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern vorliegen, in Kommunen mit über 10.000 Einwohnern ab 2028. Auch wenn in einer Kommune bereits eine Wärmeplanung vorhanden ist, soll diese überdacht und noch klimafreundlicher gestaltet werden.