Heidelberg: Mutter (26) nach Misshandlung ihrer Tochter verurteil - Anwalt legt Revision ein
Autor: Agentur dpa
Heidelberg (Neckar), Donnerstag, 29. Mai 2025
Ein dreijähriges Mädchen muss mehrfach wegen hohem Fieber und weiteren Beschwerden behandelt werden - mehrere Krankenhausaufenthalte waren nötig. Nun hat das Gericht ein Urteil über die Mutter gefällt - doch ihr Anwalt legt nun Revision ein.
Update vom 29. Mai 2025: Junge Mutter verurteilt - Anwalt legt Revision ein
Der Fall einer jungen Mutter, die ihre Tochter absichtlich krank gemacht haben soll und dafür zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde, kann noch nicht abgeschlossen werden. Der Anwalt der Frau hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg mitteilte.
Die 26-Jährige wurde dort in der vergangenen Woche wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Zudem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Mutter dem Kind über einen Venenzugang mehrfach Bakterien injiziert.
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Das Kind musste sich deshalb zahlreichen Behandlungen unterziehen. Ein Gutachter vermutete bei der Angeklagten das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern mit dieser Störung machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu erhalten und sich selbst als aufopferungsvoll darzustellen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie plädiert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Update vom 22. Mai 2025: Gericht verhängt dreijährige Haftstrafe gegen Mutter
Weil sie ihre kleine Tochter über Wochen mit Keimen krank gemacht hat, ist eine 26-Jährige vom Landgericht Heidelberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Sie wurde wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Das Gericht habe zudem die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Die Mutter soll der damals Dreijährigen im Sommer 2023 laut Staatsanwaltschaft über einen Venenzugang mehrfach Keime injiziert haben. Das Kind habe dadurch eine Infektion bekommen und zahlreiche Behandlungen über sich ergehen lassen müssen, darunter eine Knochenmarkpunktion. Außerdem habe das kleine Mädchen unter hohem Fieber, erheblichem Unwohlsein und der Isolation in der Klinik gelitten.
Kind litt mehr als sieben Wochen an hohem Fieber
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Gericht kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Bisher sei dies nicht geschehen, sagte der Sprecher.