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Heidelberg: Mutter (26) nach Misshandlung ihrer Tochter verurteil - Anwalt legt Revision ein


Autor: Agentur dpa

Heidelberg (Neckar), Donnerstag, 29. Mai 2025

Ein dreijähriges Mädchen muss mehrfach wegen hohem Fieber und weiteren Beschwerden behandelt werden - mehrere Krankenhausaufenthalte waren nötig. Nun hat das Gericht ein Urteil über die Mutter gefällt - doch ihr Anwalt legt nun Revision ein.
Weil sie ihre Tochter über Wochen mit Keimen krank gemacht haben soll, muss sich eine 26-Jährige vor dem Landgericht Heidelberg verantworten.


Update vom 29. Mai 2025: Junge Mutter verurteilt - Anwalt legt Revision ein

Der Fall einer jungen Mutter, die ihre Tochter absichtlich krank gemacht haben soll und dafür zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde, kann noch nicht abgeschlossen werden. Der Anwalt der Frau hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg mitteilte.

Die 26-Jährige wurde dort in der vergangenen Woche wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Zudem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Mutter dem Kind über einen Venenzugang mehrfach Bakterien injiziert.

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Das Kind musste sich deshalb zahlreichen Behandlungen unterziehen. Ein Gutachter vermutete bei der Angeklagten das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern mit dieser Störung machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu erhalten und sich selbst als aufopferungsvoll darzustellen.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie plädiert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Update vom 22. Mai 2025: Gericht verhängt dreijährige Haftstrafe gegen Mutter 

Weil sie ihre kleine Tochter über Wochen mit Keimen krank gemacht hat, ist eine 26-Jährige vom Landgericht Heidelberg zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Sie wurde wegen Misshandlung Schutzbefohlener und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Das Gericht habe zudem die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Die Mutter soll der damals Dreijährigen im Sommer 2023 laut Staatsanwaltschaft über einen Venenzugang mehrfach Keime injiziert haben. Das Kind habe dadurch eine Infektion bekommen und zahlreiche Behandlungen über sich ergehen lassen müssen, darunter eine Knochenmarkpunktion. Außerdem habe das kleine Mädchen unter hohem Fieber, erheblichem Unwohlsein und der Isolation in der Klinik gelitten.

Kind litt mehr als sieben Wochen an hohem Fieber

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Gericht kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Bisher sei dies nicht geschehen, sagte der Sprecher.

Ziel der Mutter sei es gewesen, den Gesundheitszustand des Kindes weiter zu verschlechtern, sodass dessen Weiterbehandlung in einer Klinik erforderlich werde. Für bleibende Schäden gab es laut einem Gerichtssprecher nach Aktenlage keine Hinweise.

Die Staatsanwaltschaft ging von einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung der Mutter aus. Außerdem soll sie unter einer Opioid-Abhängigkeit leiden. Ein Sachverständiger vermutete zudem das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern, die diese Störung haben, machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu bekommen und sich selbst als aufopferungsvollen Menschen darzustellen.

Das Kind aus St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) litt der Anklage zufolge über mehr als sieben Wochen an hohem Fieber und befand sich in stationärer Behandlung. Zur Familie gehört noch ein weiteres Kind sowie der Vater. Die Mutter habe alles für die Kinder getan, sagte ihr Lebensgefährte beim Auftakt des Verfahrens aus.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte laut Gerichtssprecher auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie plädiert. Die Verteidigung hatte demnach einen Freispruch gefordert.

Ursprungsmeldung: Kind muss mehrfach behandelt werden - Mutter soll ihm Keime gespritzt haben

Es sind schwere Vorwürfe gegen eine Frau aus Baden-Württemberg: Weil sie ihre Tochter über Wochen mit Keimen krank gemacht haben soll, steht eine 26-Jährige vor dem Landgericht Heidelberg. Die Mutter soll der damals Dreijährigen laut Staatsanwaltschaft über einen Venenzugang mehrfach Keime injiziert haben.

Angaben zur Person und zur Sache wollte die Frau, die auf Krücken in den Verhandlungssaal kam, zum Auftakt des Verfahrens nicht machen, wie ihr Verteidiger erklärte. Die Staatsanwaltschaft will eigenen Angaben nach die Unterbringung der Frau in die Psychiatrie beantragen.

Das Kind bekam laut Anklage durch die injizierten Keime eine Infektion und musste zahlreiche Behandlungen über sich ergehen lassen, darunter eine Knochenmarkpunktion. Außerdem habe das kleine Mädchen unter hohem Fieber, erheblichem Unwohlsein und der Isolation in der Klinik gelitten. Ziel der Mutter sei gewesen, den Gesundheitszustand des Kindes im Sommer 2023 weiter zu verschlechtern, sodass dessen Weiterbehandlung in einer Klinik erforderlich werde. Für bleibende Schäden gibt es laut einem Gerichtssprecher nach Aktenlage aktuell keine Hinweise. 

Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht von einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung der Mutter aus. Außerdem soll sie unter einer Opioid-Abhängigkeit leiden. Ein Sachverständiger vermutet zudem das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern, die diese Störung haben, machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu bekommen und sich selbst als aufopferungsvollen Menschen darzustellen.

Das Kind aus St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) litt der Anklage zufolge über mehr als sieben Wochen an hohem Fieber und befand sich in stationärer Behandlung. Zur Familie gehört noch ein weiteres Kind sowie der Vater. Die Mutter habe alles für die Kinder getan, sagte ihr Lebensgefährte aus.

Leidet Mutter an besonderem Syndrom? Zehn Jahre Haft drohen

Für die Misshandlung Schutzbefohlener sowie für gefährliche Körperverletzung lautet der maximale Strafrahmen jeweils zehn Jahre Haft, wie der Gerichtssprecher sagte. In dem Verfahren sind demnach 19 Zeugen geladen, darunter mehrere Ärzte. Zudem werden sich laut Sprecher zwei Sachverständige äußern, darunter ein psychiatrischer Gutachter. In dem Verfahren sind insgesamt sechs Termine bis Anfang Juni angesetzt.