Heftige Vorwürfe von Collien Fernandes: Christian Ulmen wehrt sich
Autor: Alexander Milesevic
Deutschland, Samstag, 28. März 2026
Christian Ulmen weist über seinen Anwalt Deepfake-Vorwürfe zurück - und kündigt erneut rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung des "Spiegels" an.
Der Rechtsanwalt des Schauspielers Christian Ulmen, Christian Schertz, hat Deepfake-Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. "Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet", teilte Schertz in einer schriftlichen Erklärung mit.
"Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang", erklärte der Medienanwalt.
Fernandes macht Ex-Mann Ulmen schwere Vorwürfe - Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt
Die frühere Ehefrau von Ulmen, die Moderatorin Collien Fernandes, wirft dem Schauspieler im Spiegel vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Das Nachrichtenmagazin zitiert Fernandes mit: "Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut."
Schertz kündigte zugleich an, aktuell gegen die "initiale Berichterstattung" des Spiegels" gerichtlich vorgehen zu wollen. Näher ins Detail ging er dabei nicht. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein die Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Fernandes wieder aufgenommen hat. Laut dem Spiegel-Bericht, in dem Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner erhoben hatte, seien die Ermittlungen in dem eingestellten Verfahren wieder aufgenommen worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Vorwurf der Nachstellung
Die Auswertung der Berichterstattung habe zur "Bejahung eines Anfangsverdachts" gegen Ulmen geführt, hieß es. Die Ermittlungen richteten sich "nunmehr gegen die benannte Person".
Das Verfahren beziehe sich auf den Vorwurf der Nachstellung. Inwieweit weitere Straftatbestände in Betracht kommen, werde geprüft. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht das Strafgesetzbuch bei Nachstellung im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.