Haftstrafen in Prozess gegen «Letzte Verteidigungswelle»
Autor: dpa
, Mittwoch, 05. August 2026
Seit März stehen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» vor Gericht. Weil sie so jung sind, ohne Öffentlichkeit. Nun sind die Urteile gefallen.
Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» hat das Hanseatische Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.
Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsend Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes «Pädo-Hunting» - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.
Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.
Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft
Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.
Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie «Ausländer raus» hinterlassen.