Haftstrafen für Terroristen aus «braunen Kinderzimmern»
Autor: Martin Fischer, dpa
, Mittwoch, 05. August 2026
Die «Letzte Verteidigungswelle» agierte jugendlich-unprofessionell, aber gefährlich. Ziel der jungen Terroristen: die Vernichtung von Ausländern und politischen Gegnern. Nun wurden sie verurteilt.
Sieben junge Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Gruppe «Letzte Verteidigungswelle» sind zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt worden. In seinem Urteil habe der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zugleich festgestellt, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner.
Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision beantragt werden.
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen in Brandenburg und Thüringen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes «Pädo-Hunting» - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.
Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft
Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.
Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie «Ausländer raus» hinterlassen.
Ein mit einer Kugelbombe geplanter Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg konnte aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams verhindert werden.
Die zur Tatzeit noch jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Haftstrafe über anderthalb Jahre für den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen aus Hessen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, aber schon mehr als die Hälfte der Zeit in Untersuchungshaft abgesessen hat, wurde aufgehoben.