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Grundsicherung kommt: Bundestag entscheidet am Donnerstag in Berlin


Autor: Nadine Wüste

Berlin, Mittwoch, 04. März 2026

Das Bürgergeld wird zur Grundsicherung umgestaltet und erhält strengere Vorgaben für Empfänger. Die Reform betrifft zum Beispiel Sanktionen bei Terminen und den Umgang mit Vermögen.
Der Bundestag entscheidet am 5. März 2026 in Berlin über die Umgestaltung des Bürgergelds zur strengeren Grundsicherung mit neuen Regelungen zu Sanktionen und Vermögensprüfung.


Das Bürgergeld steht vor dem Aus: Der Bundestag berät über die Einführung einer neuen Grundsicherung, die das bisherige System ablösen soll. Die geplante Reform sieht deutlich strengere Anforderungen an Leistungsempfänger vor und knüpft Zahlungen stärker an Mitwirkungspflichten. Wer gegen Auflagen verstößt, muss mit verschärften Sanktionen rechnen. Befürworter sehen darin einen notwendigen Schritt zur Stärkung des Prinzips „Fördern und Fordern". Sozialverbände und Kritikerinnen hingegen warnen vor steigender Armut und sozialer Ausgrenzung besonders vulnerabler Gruppen. Die Entscheidung des Bundestags wird weitreichende Konsequenzen für Millionen Betroffene in Deutschland haben.

Klare Kritik an Grundsicherung: Steigende Armut und soziale Ausgrenzung

Mit der Reform werde ein neues Kapitel aufgeschlagen. "Wir schaffen ein System, das denjenigen, die sich ernsthaft bemühen, eine echte Perspektive bietet und gleichzeitig deutlich macht: Wer Unterstützung sucht, muss auch Verantwortung übernehmen", sagte Biadacz. Letzte Anpassungen betrafen kleinere, jedoch bedeutende Details, hieß es aus Fraktionskreisen. Die SPD-Arbeitsmarktexpertin Annika Klose erwähnte unter anderem den Schutz von Familien mit Kindern.

Härten auf angespannten Wohnungsmärkten sollen vermieden werden. Auch soll die Arbeitsmarktintegration insbesondere für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen verbessert werden. Die vielen Langzeitarbeitslosen mit gesundheitlichen Problemen sollen unter anderem leichteren Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen erhalten. "Zudem werden wir bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit Arbeitgeber stärker in die Pflicht nehmen", sagte Klose der dpa.

"Die Änderungen stellen eine sinnvolle Ergänzung des Gesetzes dar und haben unsere volle Unterstützung." Laut "stern" sollen Jobcenter bei Nichterscheinen zu Terminen künftig ein amtsärztliches Attest verlangen können, nicht nur eine Krankmeldung vom Hausarzt. Das Gesetz, das noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss, soll größtenteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Schonvermögen nach Alter: Je jünger, desto weniger Geld bleibt

"Sanktionen bei Pflichtverletzungen sind notwendig, gerecht und fair", sagte Biadacz. Der Schutz von Familien bei den Unterkunftskosten bleibe gewährleistet. Auf die Betroffenen kommt auch ein strengeres Vorgehen beim Vermögen zu. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für die Schonung von Vermögen vor. Vorrangig sollen eigenes Einkommen und Vermögen genutzt werden, bevor Grundsicherung gewährt wird.

Das Schonvermögen soll weiterhin nicht angerechnet werden und Beziehern erhalten bleiben. Ab Juli gilt dann laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau ein Schonvermögen bis zum 20. Lebensjahr von 5000 Euro, wer zwischen 21 und 40 Jahren ist, dem bleiben 10.000 Euro, zwischen 41 und 50 Jahren sind es 12.500 Euro und ab 51 Jahren 15.000 Euro. 

Wer allerdings in ETFs investiert und versucht, zu sparen, für den gibt es andere Regelungen. Sparer müssten Anteile für die Grundsicherung verkaufen, da die Bundesregierung ETFs als normales Vermögen einstuft, selbst, wenn der Verkauf der Anteile mit hohen Verlusten einherginge. 

Wer erhält Grundsicherung – und wie schnell kann es dich treffen?

Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form gilt seit Anfang 2023. Damals wurde unter anderem der Weiterbildung Vorrang vor der direkten Jobvermittlung eingeräumt – nun wird dieses Prinzip wieder umgekehrt. Vor allem die Union hatte sich für strengere Regeln und die Streichung des Begriffs "Bürgergeld" eingesetzt. Die Einsparungen durch die Reform sollen im zweistelligen Millionenbereich überschaubar bleiben.

Wie aus einem Bericht der Tagesschau von Januar 2026 hervorgeht, beziehen rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld (Einwohnerzahl Deutschland: 83,5 Millionen Menschen). Ein Viertel ist hierbei nicht erwerbsfähig – 97 Prozent von diesem Viertel sind Kinder.

Von den restlichen zwei Dritteln arbeitet mehr als die Hälfte der Bürgergeldbeziehenden. Doch trotz Arbeit verdienen sie zu wenig und stocken mit Bürgergeld auf. Hierunter sind zahlreiche Alleinerziehende und Angehörige, die Familienmitglieder zu Hause pflegen, da ein Pflegeheimplatz zu teuer ist. 52 Prozent aller Bürgergeldbezieher sind deutsche Staatsbürger. 

Mit wie viel Geld du im Ernstfall rechnen kannst

Wer seine Arbeit verliert, erhält Arbeitslosengeld I (ALG I), wenn er diverse Kriterien erfüllt: So muss man in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehabt haben. Mit Kind erhält man 67 Prozent Arbeitslosengeld I des letzten Nettogehalts, ohne Kind sind es 60 Prozent des letzten Nettogehalts

Wer unter 50 Jahre alt ist und in den letzten 30 Monaten 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Job tätig war, hat 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer 24 Monate tätig war, hat Anspruch auf 12 Monate ALG I.

Ab einem Alter von 50 Jahren hat man bis zu 15 Monate Anspruch, ab 55 Jahren bis zu 18 Monate und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate. Wer im entsprechenden Zeitraum keinen neuen Job findet, rutscht in die Grundsicherung.