Grünes Licht für Cannabis - mit welchen Regeln?
Autor: Sascha Meyer, dpa
, Freitag, 23. Februar 2024
Es ist eines der großen gesellschaftspolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition und bis zuletzt heftig umkämpft: Marihuana und Haschisch sollen für Volljährige legal werden. Aber nicht einfach so.
Die Befürworter konnten es kaum erwarten, viele Kritiker warnen vor einem historischen Fehler: Nach jahrzehntelangen Debatten hat der Bundestag eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe mit diversen Regeln vor.
Wohl ab 1. April sollen Erwachsene damit dann die ersten erlaubten «Joints» rauchen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen - doch unumstritten ist das ganze Vorhaben nicht.
Warum kommt überhaupt eine Legalisierung?
In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. Damit erkenne man endlich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und sorge ganz praktisch für mehr Gesundheitsschutz, argumentierte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD). Bisher steige der Konsum trotz des bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz besonders auch unter jungen Menschen, heißt es im Gesetzentwurf. Cannabis vom Schwarzmarkt sei zudem häufig von Verunreinigungen und Beimengungen betroffen.
Lauterbach hebt aber auch die Botschaft hervor: «Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.» Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.
Wie wird die Legalisierung umgesetzt?
Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein - aber mit drei festgelegten Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen.
Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.
Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?
Erlaubt werden soll der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.