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Große Änderung beim TV-Empfang für Millionen Haushalte: Nebenkostenprivileg endet


Autor: Alexander Milesevic

Deutschland, Montag, 24. April 2023

Viele Deutsche zahlen in ihrer Nebenkostenabrechnung auch Gebühren für Kabelfernsehen, doch damit ist bald Schluss. Davon wissen allerdings nur wenige - ein Alarmzeichen, da viele Betroffene bald handeln müssen.
Über zwölf Millionen Haushalte sind Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betroffen. (Symbolbild)


  • Kabelfernsehen: Änderung bei TV-Empfang kommt
  • Millionen Haushalte in Deutschland betroffen
  • Ende der Übergangsfrist des Nebenkostenprivilegs
  • Fernsehen könnte künftig für viele teurer werden
  • "Warnzeichen": Kenntnis über Nebenkostenprivileg hat abgenommen

Mit der Einführung des Kabelfernsehens vor 40 Jahren wurde es möglich, statt der wenigen Sender bis zu 30 Programme analog zu empfangen. Durch die Digitalisierung und den Fortschritt hat auch der Kabelempfang Konkurrenz bekommen. Das Nebenkostenprivileg machte für viele Mieter andere Empfangsarten als das Kabelfernsehen jedoch unattraktiv, da mitunter zweimal für den TV-Empfang gezahlt werden musste. Dies ändert sich mit der Abschaffung des Gesetzes.

Wird Fernsehen künftig teurer für den Einzelnen?

Bisher zahlen über zwölf Millionen Haushalte in Deutschland für ihren TV-Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung. Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermietern, die Kabelgebühren in den Nebenkosten auf alle Mieter, unabhängig ihres Anschlusses, umzulegen.  Am 1. Dezember 2021 beschloss die Politik das Aus dieser Regelung. Nach Ende der Übergangsfrist am 30. Juni 2024 ist die Fernsehempfangsart für alle frei wählbar. Auch müssen die Mieter nicht mehr für den Kabelanschluss aufkommen.

Kabelverbände stehen der Gesetzesänderung kritisch gegenüber. Sie befürchten als Konsequenz eine Kündigungswelle an Kabelanschlüssen, die sie als Sammelverträge bisher jahrzehntelang vertraglich sicher hatten. Wollten Mieter vorher einen kabellosen TV-Empfang, mussten sie häufig für beide Empfangsarten bezahlen. Die Kabelnetzbetreiber warnen deshalb vor sehr teuren Kabelanschlüssen und versuchen auf diese Weise die Politik von einer Durchführung der Gesetzesänderung abzubringen. Die Verbraucherzentrale bezeichnet die Warnungen jedoch als übertrieben. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer werde es in der Tat zu Preiserhöhungen kommen, diese würden sich aber im Bereich von maximal zwei bis drei Euro pro Monat bewegen. Erfahrungen würden zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzungsverträgen der Preis des entsprechenden Einzelnutzervertrages bei circa acht bis zehn Euro monatlich liegt. 

Auch die bisher gesetzliche Übernahme der Kabelanschlusskosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern durch den Staat wird von Kabelanbietern als Argument für die Beibehaltung des Nebenkostenprivilegs angeführt. Dabei verschweigen Kabelanbieter häufig, dass ALG II-Empfänger ohne Sammelanschluss die Kosten in diesem Fall aus dem Regelsatz bezahlen.

Nebenkostenprivileg endet: Was bedeutet das für meinen Kabelanschluss?

Komplizierter ist die Lage für die Eigentümer von Wohnungen. Sie müssen sich weiterhin an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft halten. Im Rahmen der Übergangsfrist besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht, mit dem laufende Mehrnutzerverträge durch den Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können. Sofern die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts unternimmt oder sich gegen eine Kündigung der Verträge entscheidet, laufe diese weiter. Wohnungseigentümer müssen in diesem Fall weiterhin die Kosten für den Fernsehempfang über das Hausgeld bezahlen. Eine Abrechnung über die Nebenkosten mit ihren Mietern ist dann aber nicht mehr möglich. 

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Über die Jahre hat die Kenntnis der Verbraucher über das Nebenkostenprivileg abgenommen. Bei einer, zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführten Befragung des Portals Waipu von über 1000 Haushalten, hatten nur fünf Prozent aller Befragten Kenntnis über das Gesetz (Die Fragestellung lautete: "Haben Sie schon einmal vom sogenannten Nebenkostenprivileg gehört?"). Selbst in Haushalten mit TV-Kabelanschluss kennen nur acht Prozent diese Regelung. Nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 kannten noch 20 Prozent der Kunden, die ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten bezahlen, die Regelung. Für die Plattform ist das ein deutliches Warnzeichen: "Wir sehen hier ganz klar Verbraucherschutz und berichtende Medien in der Verantwortung, entsprechend aufzuklären", sagte Bettina Bellmer, Betreiberin von Waipu, über die Ergebnisse der Umfrage. "Die Nutzer sollten sich rechtzeitig über die Möglichkeiten für ihren TV-Empfang informieren, damit sie das perfekte TV-Produkt rechtzeitig auswählen und buchen können."