Erklärungen, ob man zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist, soll man künftig auch digital abgeben können. Dazu geht ein neues Portal in Betrieb - schrittweise.
Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden soll am Montag (18. März 2024) mit einiger Verspätung ein neues Online-Register starten. In dem zentralen Portal soll man ab dem Alter von 16 Jahren eintragen können, ob man zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist oder nicht. Zuerst soll dies laut Bundesgesundheitsministerium möglich sein, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Bis 30. September soll es dann möglich werden, Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen. Das Register ist Teil eines Gesetzes, das der Bundestag 2020 nach einer Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beschlossen hatte. Ziel ist die "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende".
Dafür sollen mehr regelmäßige Denkanstöße organisiert werden - und auch leichtere Möglichkeiten, eine Entscheidung zu dokumentieren. Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn nach zehn Jahren verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll im Amt Info-Material bekommen. Hausärzte und Hausärztinnen sollen Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre ergebnisoffen über Organspenden informieren. Eingerichtet ist das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. In Betrieb gehen soll es schrittweise: Von Montag an soll man sich dort eintragen können, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion (eID) verwendet. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Erklärungen suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es dann möglich werden, dass man sich auch einfacher über Apps der Krankenkassen eintragen kann.
Neues Online-Register für Organspenden startet - das kann man angeben
Eigentlich sollte das Register zum 1. März 2022 starten, Verzögerungen gab es dann aber unter anderem wegen der Corona-Krise. Eine Entscheidung dokumentieren kann man weiterhin auch auf einem Blatt Papier, in einer Patientenverfügung oder auf Organspendeausweisen, die es in Ämtern, Praxen, Apotheken und zum Herunterladen aus dem Internet gibt. Doch Papiere können verloren gehen oder im Ernstfall nicht zu finden sein. Ein Eintrag im Register sorge da für Klarheit und Sicherheit, argumentiert Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das erleichtere es Ärztinnen und Ärzten, eine mögliche Spendebereitschaft schnell und verlässlich zu klären. "Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung." Gibt es keine Erklärung von Verstorbenen, werden nämlich etwa Ehepartner, volljährige Kinder oder Geschwister dazu angesprochen.
Freiwillig eintragen kann man sich ab dem Alter von 16 Jahren. Dabei kann man aus fünf Optionen wählen:
- "Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden"
- "Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe"
- "Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben"
- "Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden"
- "Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben"
So funktioniert das Register technisch
Einträge kann man ändern oder löschen. Generell gilt für Erklärungen, ob auf Papier oder digital: Es gilt immer die jüngste.
Um Einträge machen zu können, braucht man in der ersten Phase einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Online-Funktion - laut Bundesinnenministerium waren davon Ende 2022 geschätzt 51,4 Millionen im Umlauf. Haben muss man auch ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet zum drahtlosen Datenaustausch oder ein Kartenlesegerät für Computer. Die Daten liegen auf einem Server in Deutschland, wie es beim Bundesinstitut heißt. Authentifizierungsverfahren sicherten, dass nur die erklärende Person und berechtigtes Klinikpersonal auf Einträge zugreifen können.