Münchner Gericht schützt Musiker gegen KI-Nutzung
Autor: Christof Rührmair und Cordula Dieckmann, dpa
, Freitag, 31. Juli 2026
Die deutsche Gema hatte gegen das US-Unternehmen Suno geklagt, weil sie die Urheberrechte durch deren KI-Musikgenerator verletzt sah. Das Urteil fällt sehr deutlich aus.
Der Anbieter des KI-Musikgenerators Suno hat vor dem Landgericht München eine deutliche Niederlage einstecken müssen. Die 42. Kammer untersagte dem US-Unternehmen die nicht genehmigte Nutzung geschützter Lieder. Das Urteil stärkt die Urheberrechte der Künstler, deren Werke zum Training der KI-Modelle eingesetzt werden.
Das Gericht sah in dem von der deutschen Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema angestoßenen Verfahren klare Verstöße gegen das Urheberrecht und verurteilte Suno zur Unterlassung, Auskunft und zu Schadenersatz. Nur in kleineren Seitenaspekten gab die Vorsitzende Richterin Elke Schwager Suno recht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Suno prüft verschiedene Optionen, darunter auch, in Berufung zu gehen. Im Verfahren ging es nur um sechs Lieder oder Teile davon. Der Fall dürfte aber weit über die konkreten Werke hinausweisen.
Im vorliegenden Fall geht es laut Gericht um sechs bekannte Musikstücke: «Atemlos», «Daddy Cool», «Mambo No. 5», «Big in Japan», «Forever Young» und «Rasputin». Mit ihnen war das Model von Suno trainiert worden und gab sie bei Tests der Gema nach Überzeugung des Gerichts wiedererkennbar wieder.
Alleine die mündliche Urteilsbegründung der Richterin dauerte eineinhalb Stunden, denn der Fall ist kompliziert. Letztlich geht es um mehrere zentrale Fragen.
Werden die Songs in der KI gespeichert?
Das ist für das Urheberrecht eine extrem wichtige Frage. Denn wenn gespeichert wird, liegt eine Vervielfältigung vor, die ohne Genehmigung oder andere Rechtfertigung ein Verstoß ist. KI-Anbieter verneinen das in der Regel - so auch Suno. Ihnen zufolge lernen die Modelle nur, speichern aber nicht ab.
Das Gericht kam - wie die Gema - nun aber zu einem anderen Ergebnis. Es könne nicht sein, dass die Lieder erst beim Training verwendet und am Ende wiedererkennbar wiedergegeben würden und dazwischen das Urheberrecht verschwinde, sagte Richterin Schwager.