Geldstrafe für Halemba - AfD-Mann angefasst und empört
Autor: Angelika Resenhoeft, dpa
, Montag, 02. Februar 2026
Daniel Halemba sieht sich als Opfer, doch die Ermittler sehen Geldwäsche und Nötigung bei ihm als bewiesen an. Was steht für den jüngsten Abgeordneten Bayerns jetzt auf dem Spiel?
Erbost, aufbrausend und kämpferisch gibt sich Daniel Halemba. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete spricht von einer gelenkten Justiz, er erklärt sich zum Opfer von politischen Gegnern und Medien. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Würzburg hatte den AfD-Mann zuvor wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt - insgesamt 30.400 Euro.
Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung eines Anwalts wurde Halemba indes aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Und der 24-Jährige will den Urteilsspruch nicht akzeptieren.
Halemba wäre vorbestraft
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Schon kurz nach der Entscheidung des Jugendschöffengerichts kündigte Halemba an, er werde Rechtsmittel einlegen. Er ist Spitzenkandidat seiner Partei für die Würzburger Stadtratswahl.
Ob auch die Staatsanwaltschaft diesen Weg einschlagen wird, blieb zunächst offen - denn sie sieht auch die anderen Tatvorwürfe als erwiesen an. Die Anklage hatte als Strafe für alle mutmaßlichen Taten auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro plädiert - das waren 51.600 Euro. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Deutliche Worte der Vorsitzenden Richterin
Die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm begründete gut eine Stunde lang die Entscheidung der Jugendkammer. Und sie rügte sowohl die Verteidigung als auch Halemba und die Staatsanwaltschaft. «Die Justiz hat sich mit dem Verfahren schwergetan», sagte Helm und verwies etwa auf eine falsche Pressemitteilung der Anklagebehörde zu Ermittlungsbeginn. Auch sei den Vorwürfen nicht mit allen Ermittlungsmöglichkeiten nachgegangen worden.
Dennoch: Von einem politischen Verfahren zu sprechen, wie es Halemba und sein Anwalt Dubravko Mandic seit mehr als zwei Jahren tun, sei schlichtweg falsch. «Dafür hat sich in der Verhandlung keinerlei Beweis ergeben.»
Vielmehr sei es empörend, dass sich Halemba stets als politisch Verfolgter geriere. Dies sei eine «groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten», kritisierte die Richterin, die sich den Angeklagten immer wieder vorknöpfte. Sie habe den Eindruck, er wolle aus dem Verfahren politischen Profit schlagen.