Geldforderung von 80 Euro? Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche "Energiekostenbeitrag"
Autor: Melina Mark
Deutschland, Donnerstag, 20. April 2023
Bei vielen Bürgern kommen derzeit Rechnungen ins Haus geflattert, die eine Zahlung von knapp 80 Euro für Energiekosten verlangen. Die Verbraucherzentrale warnt davor. Das Geld soll unter keinen Umständen überwiesen werden.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten für finanzielle Entlastung gesorgt. Durch etwa Energiepauschalen, Inflations-Ausgleichsprämien und Gas- und Strompreisbremse soll die Last der Inflation von den Bürgerinnen und Bürgern genommen werden. Umso seltsamer wirkt daher eine Rechnung, die momentan an viele Haushalte geschickt wird und eine Zahlung von 80 Euro für den Energieverbrauch fordert.
Informationen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zufolge handelt es sich hierbei um gefälschte Rechnungen. Weil das Bewusstsein für Phishing-Mails steigt, haben Kriminelle bei dieser Betrugsmasche auf den Postweg gesetzt. Der geforderte Geldbetrag beläuft sich auf 79,84 Euro ("inkl. Energiesteuer") und gelte als Nachzahlung für das Jahr 2022. Inside digital berichtete zuerst darüber.
Phishing-Brief im Umlauf: Er wirkt zum Verwechseln echt
Besagter Betrag solle innerhalb von einer Woche auf ein Konto der Commerzbank überwiesen werden - mit der Beitragsnummer als Verwendungszweck. Der Brief sei nur schwer als Betrugsversuch zu erkennen, weil sich Worte wie "Energieverwaltung" und "Beitragsservice" in den Text mischen. Ein Siegel des TÜVs Rheinland, eine Postanschrift in Köln und eine echt wirkende E-Mail-Adresse befinden sich ebenfalls auf der vermeintlichen Rechnung.
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Auch die Anschrift und der Name des Empfängers sollen sich auf dem Schrieb befinden - er sei demnach nicht unkonkret "an alle Haushalte" adressiert, wie es etwa bei Werbung der Fall sein kann. Die Verbraucherzentrale vermutet, dass die genauen Adressen aus digitalen Archiven gezogen wurden.
Die VZB empfiehlt den Betroffenen, "auf keinen Fall zu zahlen". Stefanie Kahnert, eine VZB-Juristin, sei der Ansicht, dass die Rechnungen frei erfunden seien. Auch der TÜV Rheinland, dessen Siegel sich auf dem Papier befinden soll, habe keine derartigen Rechnungen zertifiziert. Nach Erhalt des Briefes ist es laut VZB ratsam, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.