Geiseln des Halle-Attentäters berichten von Todesangst
Autor: dpa
, Montag, 29. Januar 2024
Sie wussten, mit wem sie es im Gefängnis zu tun hatten: mit dem Halle-Attentäter, der seine Waffen einst selbst baute. Zwei Vollzugsbeamte berichten nun, wie sie im Knast zu seinen Geiseln wurden.
Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wegen Geiselnahme im Gefängnis in Burg haben zwei Vollzugsbeamte von dem Geschehen berichtet. «Ich hatte Todesangst», sagte ein 26 Jahre alter Beamter im Landgericht Magdeburg.
Er beschrieb, wie der Angeklagte warm angezogen und mit auf Hüfthöhe vorgehaltener, vermeintlicher Waffe in der Zellentür stand, als er zur Nacht eingeschlossen werden sollte. Der 32-Jährige habe gesagt, er wolle jetzt raus. Er habe Alarm ausgelöst und den Gefangenen bis in den Freistundenhof gebracht, so der Vollzugsbeamte. Es sei auch ein Schuss gefallen. Auch ein weiterer Beamter berichtete von Todesangst. Der Fluchtversuch des Halle-Attentäters scheiterte.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen
Weil der bereits zur Höchststrafe verurteilte Stephan Balliet als extremes Sicherheitsrisiko gilt, findet der Prozess unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das zuständige Landgericht Stendal verhandelt im größten Justizsaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg. Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas abgetrennt. Während der Verhandlung saßen maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller Schutzausrüstung hinter dem Angeklagten. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat Stephan Balliet wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt.
Der Angeklagte erschien zum zweiten Verhandlungstag mit einem blauen Auge. Das stammt seinem Verteidiger zufolge von einem Unfall. Er verfolgte die Zeugenaussagen scheinbar interessiert. Beim Prozessauftakt am Donnerstag vergangener Woche hatte der 32-Jährige die Geiselnahme vom 12. Dezember 2022 gestanden. Sein Ziel sei gewesen, frei zu sein.
Aus Schreibmaterialien gebaut
Er beschrieb ausführlich, wie er einen Schussapparat aus Schreibmaterialien baute, damit Gefängnisbedienstete bedrohte und sie nötigte, ihm diverse Türen zu öffnen. Er habe in die Freiheit gewollt, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Der 32-Jährige sagte, er sei davon ausgegangen, dass seine selbst gebastelte Waffe tödlich ist.
Laut einem Gutachten des Bundeskriminalamts war das Gerät waffenähnlich und schussfähig, allerdings mit vergleichsweise geringer Auftreffenergie. Das wussten die Gefängnismitarbeiter am Tattag nicht.
Der 26 Jahre alte Vollzugsbedienstete erklärte, er sei krankgeschrieben und in psychologischer Behandlung. Er habe viele Träume, in denen der Angeklagte auftauche. «Ich habe Angst, dass das nochmal passieren kann und ich meine Familie komplett alleine lasse, dass ich nicht mehr nach Hause komme.»