Nach italienischem Vorbild - Wirt schafft getrennte Rechnungen ab
Autor: Kevin Kosmann
Württemberg, Mittwoch, 10. Sept. 2025
Ein italienisches Restaurant in Baden-Württemberg sorgt für Aufsehen mit einer neuen Bezahlmethode, die in Deutschland eher ungewöhnlich ist.
Ein Abend im italienischen Restaurant: Freunde stoßen an, genießen Antipasti und Pasta, lachen, erzählen – bis schließlich der Kellner mit der Rechnung kommt. In den meisten Lokalen in Deutschland folgt jetzt das übliche Ritual: Jeder zahlt, was er bestellt hat, oder es wird großzügig eingeladen. Doch in einem Restaurant in Baden-Württemberg läuft es seit Kurzem ganz anders ab.
Statt der gewohnten Frage "Getrennt oder zusammen?" setzt Wirt Salvatore Marrazzo auf eine in Italien traditionelle Bezahlmethode, die hierzulande eher ungewöhnlich ist. Der Gastronom sorgt damit für reichlich Gesprächsstoff und es stellt sich die Frage, ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist?
"Pagare alla romana": Wie kam es zu der in Deutschland unüblichen Bezahlmethode
Der Auslöser für die striktere Regelung war ein typischer Freitagabend: Das Restaurant war voll, die Kellner wurden an mehreren Tischen beim Aufteilen der Rechnungen aufgehalten. "Da ging es darum, ob der eine aus der Weinflasche 0,1 Liter gehabt hat oder nicht, und ob das dann der Kellner raussplitten kann", erinnert sich Marrazzo im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Und am Schluss bleiben in der Rechnung ein Kaffee offen und ein Mineralwasser. Und dann diskutiert man noch darüber, wer das Wasser und den Kaffee hatte, um das zu bezahlen."
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Um solche Situationen zu vermeiden, weist Marrazzo seine Gäste nun schon am Eingang, auf der Speisekarte und online auf die neue Regel hin: "Pagare alla romana", wie es in Italien heißt - sprich ein Tisch, eine Rechnung. Fast alle Gäste seien einverstanden, berichtet er gegenüber der dpa – und auch unter Kollegen stößt die Ansage auf Zustimmung: "Meine Kollegen sagen alle: 'Endlich sagt das jemand', denn sie haben das Thema natürlich auch täglich."
Gibt es aber ein generelles Verbot, getrennt zu zahlen? Davon kann keine Rede sein, wie der Gastronom betont: "Gäste könnten auch weiter getrennt bezahlen. Sie müssten das dem Kellner nur kurz mitteilen, bevor sie bestellen. So lasse sich das an der Kasse sauber umsetzen."
"Ein Tisch, eine Rechnung": Ist das hierzulande überhaupt erlaubt?
Doch ist diese Praxis rechtlich überhaupt zulässig? Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt gegenüber der dem Nachrichtenportal HNA: "Pauschal darf eine getrennte Bezahlung nicht verboten werden, denn es kommt darauf an, wer was bestellt hat."
Rein rechtlich schließe jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und müsse deshalb auch nur das bezahlen, was er oder sie bestellt habe. Bei Getränken sieht es etwas anders aus, so Silber: Oft werde gemeinsam Mineralwasser oder Wein bestellt. "Genau genommen müsste die Person das Getränk bezahlen, die oder der es bestellt hat."