Die Bundesagentur für Arbeit hat Insolvenzgeld für die Mitarbeiter der Warenhauskette bewilligt. Der Insolvenzverwalter sieht die Firma für das wichtige Weihnachtsgeschäft jetzt «stabil aufgestellt».
Die Beschäftigten der erneut insolventen Warenhauskette Galeria erhalten Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. «Nach intensiver Prüfung des komplexen Sachverhalts besteht aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Grunde nach ein Anspruch auf Insolvenzgeld», sagte ein Behördensprecher.
Das Geld werde für 9.650 Beschäftigte gezahlt. Insgesamt beschäftigt Galeria derzeit 11.250 Mitarbeiter, allerdings läuft für einen Teil - etwa die Gastronomie- und Lebensmittelsparte - ein separater Insolvenzantrag. Die Bundesagentur hatte tagelang mit der Entscheidung gerungen und nach dpa-Informationen mehrmals Unterlagen vom Insolvenzverwalter nachgefordert.
Unter anderem galt als heikel, dass die Folgen der zurückliegenden Insolvenz von 2024 noch nicht abgeklungen sind. Galeria hatte den Betrieb in der Zwischenzeit jedoch auf ein neues Unternehmen übertragen, das sich formaljuristisch nicht in der sogenannten Planüberwachung befindet. Ob dieser Übergang einen Rechtsanspruch auf Insolvenzgeld begründet, war lange infrage gestellt.
Bank soll Insolvenzgeld vorfinanzieren
Das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert werden, damit es schnell zur Auszahlung kommen und die Konten der Beschäftigten erreichen kann. Damit ist eine Voraussetzung erfüllt, um den Geschäftsbetrieb zunächst fortzuführen. «Die Beschäftigten erhalten somit für die Monate Oktober, November und Dezember ihre Löhne und Gehälter», teilte Galeria mit.
«Die Zustimmung der Agentur für Arbeit zur Zahlung des Insolvenzgeldes und zur Vorfinanzierung ist eine wichtige Voraussetzung, um das operative Geschäft für die kommenden Monate zu sichern», teilte der vorläufige Galeria-Insolvenzverwalter Frank Kebekus mit. Auf dieser Basis gelte es, den Geschäftsbetrieb verlässlich fortzuführen und die strategischen Optionen für Galeria auszuloten. Man habe umfassende Vereinbarungen mit Lieferanten, Finanzierungspartnern und anderen Beteiligten erzielt, damit Galeria für das wichtige Weihnachtsgeschäft operativ stabil aufgestellt sei, sagte er weiter.
Kebekus bedankte sich ausdrücklich «für das enorme Engagement und Vertrauen aller Beschäftigten sowie die konstruktive Herangehensweise wichtiger Beteiligter wie etwa der Lieferanten, Finanzierer sowie Arbeitnehmervertreter und auch der Agentur für Arbeit».
Höhe des Insolvenzgeldes entspricht dem Nettogehalt
Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit einmalig für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt, allerdings normalerweise rückwirkend. Es entspricht in der Regel dem Nettolohn.