Filderstadt: Verweste Leiche in Koffer entdeckt - wie der Angeklagte sich verriet
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Filderstadt, Samstag, 25. Juli 2026
Ein Koffer am Bachlauf, ein schrecklicher Geruch: Bauhof-Mitarbeiter entdecken eine verweste Leiche. Viele Fragen bleiben offen. Dennoch verhängt das Gericht eine hohe Strafe.
Update vom 25.07.2026: Angeklagter im Prozess um Kofferleiche verurteilt
Ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Reisekoffer unter einer Brücke in Filderstadt ist das Urteil gefallen. Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 51-Jährigen wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft. Nach Überzeugung der Kammer tötete er im Sommer 2025 eine 39-jährige Bekannte und entsorgte ihre Leiche in einem Trolley. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14 Jahren gefordert. Der Fall zählt zu den rätselhaftesten Tötungsdelikten der letzten Jahre in Baden-Württemberg. Was hinter dem grausamen Fall steckt:
Im August 2025 beklagen sich Bewohner von Filderstadt über Müll, der in einem ausgetrockneten Bachbett unter einer Brücke abgeladen wurde. Ein süßlich-stechender Geruch liegt laut ihren Aussagen schon seit Tagen in der Luft. Als Mitarbeiter des Bauhofs einen zurückgelassenen Rollkoffer öffnen, machen sie eine schreckliche Entdeckung: Darin befinden sich die sterblichen Überreste einer Frau. Später wird sie als 39-Jährige identifiziert, die dem Stuttgarter Drogenmilieu zugerechnet wird. Der Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen.
Video:
Der Leichnam hat wochenlang in der Sommerhitze gelegen und ist stark verwest, teilweise bereits skelettiert. Eine Todesursache lässt sich nicht mehr feststellen. Die Ermittler gründen die Sonderkommission "Trolley", verteilen Flyer im Drogen- und Obdachlosenmilieu, veröffentlichen Bilder des Koffers, befragen Anwohner und stellen den Fall in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" vor. Kurz vor der Ausstrahlung meldet sich ein anonymer Hinweisgeber: Er will einen Bekannten mit genau diesem Rollkoffer gesehen haben. Die Spur führt zu dem Angeklagten.
Viele Aspekte ungeklärt
Nach Überzeugung des Gerichts tötet der 51-Jährige die Frau vermutlich am 23. Juli 2025 in der Wohnung seiner Eltern in Filderstadt – auf eine Weise, die bislang unklar ist. Anschließend kauft er in der Stuttgarter Innenstadt einen großen Rollkoffer, fesselt die Beine der nur 1,50 Meter großen Frau mit einer Krawatte, packt den Leichnam in dem Trolley und umwickelt ihn mit Folie und Müllsäcken. Zunächst lagert er den Koffer auf seinem Balkon, später bringt er ihn unter die Brücke, wo er wochenlang unentdeckt bleibt.
Kaum ein Aspekt lässt sich mit letzter Sicherheit klären: Weder die Todesursache noch das Tatmotiv sind bekannt, unmittelbare Tatzeugen gibt es ebenfalls nicht. Das Verfahren basiert auf Indizien. Obwohl das Gericht einen Mord nicht ausschließt, wird der Angeklagte lediglich wegen Totschlags angeklagt und verurteilt. Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke können nicht bewiesen werden. Sicher sei jedoch, dass der Mann den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen habe, so das Gericht.
Trotz der vielen offenen Fragen hat das Gericht nach eigenen Angaben keinen Zweifel an der Täterschaft. Ein natürlicher Tod, eine Überdosis oder ein Suizid seien ausgeschlossen. Die 39-Jährige sei einen Tag vor ihrem Verschwinden noch gesund in ihrer Substitutionspraxis erschienen und habe Zukunftspläne gehabt. "Eine andere Todesursache als einen gewaltsamen Tod schließen wir aus", sagt die Richterin.
Indizien wiegen schwer
Die Indizien sind belastend: Täter und Opfer lernen sich Erkenntnissen der Ermittler zufolge wenige Wochen vor der Tat im Stuttgarter Drogenmilieu kennen und werden mehrfach gemeinsam gesehen – auch im Haus des Angeklagten. Als die Polizei dessen Wohnung durchsucht, ist sie auffällig gründlich gereinigt und teilweise frisch gestrichen. Selbst im Staubsaugerbeutel finden die Ermittler keine Haare mehr. Der Rollkoffer wird nur rund 150 Meter von der Wohnung entfernt entdeckt. Zudem fehlt an einem Anzug des Vaters des Angeklagten genau jene Krawatte, mit der die Beine der Toten zusammengebunden wurden. Das besondere Modell einer türkischen Marke sei in Deutschland gar nicht erhältlich gewesen, betont das Gericht.