Fahrrad geklaut: Wann zahlt die Versicherung?
Autor: Agentur dpa
Hamburg, Mittwoch, 11. April 2018
Ein gestohlenes Fahrrad ist ärgerlich. Noch schlimmer, wenn die Versicherung nicht zahlen will. Wir klären wichtige Fragen zum Versicherungsschutz.
Das Wichtigste zum Thema Fahrradklau zuerst: Eine Hausratversicherung umfasst auch Fahrräder. Allerdings gelten für den Basisschutz enge Regeln: Versichert ist das Rad in der Regel nur, wenn es bei einem Einbruch aus der Wohnung, einem zur Wohnung gehörendem separaten und verschließbaren Kellerraum oder einer verschlossenen Garage gestohlen wird.
Fahrraddiebstahl: Zusätzliche Klausel außerhalb der Wohnung
Wenn man den Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung versichern möchte, benötigt man eine separate Versicherung. Spezielle Fahrradpolicen, die auch den "einfachen Diebstahl" absichern, gibt es als zusätzliche Klausel für die Hausratversicherung gegen Beitragszuschlag, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.
Wie muss das Fahrrad gesichert werden, damit der Schutz greift?
Viele Versicherer leisten nur dann, wenn das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde. Weniger leistungsstarke Tarife leisten darüber hinaus nicht, wenn das Fahrrad zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gestohlen wurde, es sei denn, man hat es zu dem Zeitpunkt in Gebrauch oder es war in einem verschlossenen Raum abgestellt, der nicht zur Wohnung gehört. Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften einen 24-Stunden-Schutz an.