Extremistisch? Was der Verfassungsschutz wann darf
Autor: Jörg Ratzsch und Anne-Beatrice Clasmann, dpa
, Donnerstag, 26. Februar 2026
Etappensieg für die AfD im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz: Ein Gericht hat ihrem Eilantrag gegen die Höherstufung zur rechtsextremistischen Bestrebung stattgegeben. Was bedeutet das?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einer Gerichtsentscheidung die gesamte AfD vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» bezeichnen und entsprechend beobachten. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag der Partei gegen diese Einstufung stattgegeben. Es entschied, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten muss.
Was genau bedeuten die Einstufungen des Inlandsnachrichtendienstes? Welche Folgen haben sie für die Partei, und was ist überhaupt die Aufgabe des Verfassungsschutzes? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Warum gibt es überhaupt einen Verfassungsschutz?
Der Verfassungsschutz ist ein Frühwarn- und Beobachtungsdienst ohne polizeiliche Eingriffsbefugnisse. Seine Gründung hängt mit den Erfahrungen der Weimarer Republik zusammen. Damals scheiterte die Demokratie auch am fehlenden Schutz gegen extremistische Bewegungen. Die Nationalsozialisten gelangten über die demokratischen Strukturen der Weimarer Republik an die Regierung und missbrauchten ihre Macht, um die Demokratie abzuschaffen und eine Diktatur zu errichten.
Die Gründer der Bundesrepublik wollten solche Gefahren für die Zukunft abwehren. Im Grundgesetz heißt es daher, durch ein Bundesgesetz könnten «Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes» eingerichtet werden.
Welche Befugnisse hat der Verfassungsschutz?
Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist ein solches Bundesgesetz. Es regelt die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Die Behörde darf Informationen sammeln und bewerten. Sie fungiert als eine Art Alarmanlage, indem sie vor extremistischen Gruppierungen, Netzwerken, Parteien und mutmaßlichen Terroristen warnt. Sie kümmert sich auch um die Spionageabwehr.
Das Bundesamt und auch die Verfassungsschützer in den Ländern haben keine polizeilichen Befugnisse. Es gibt aber einen Austausch mit der Polizei, etwa im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), wo wichtige Informationen über islamistische Gefährder geteilt werden.
Für die praktische Arbeit hat der Verfassungsschutz auf Bundesebene verschiedene Eskalationsstufen definiert: