Welche Rechte haben Fluggäste künftig? Lange stand im Raum, dass es künftig erst bei größeren Verspätungen eine Entschädigung gibt. Dazu kommt es nun nicht. Justizministerin Hubig ist zufrieden.
Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr. Auch die Höhe bleibt demnach gleich - anders als die Staaten lange gefordert hatten.
Nun steht noch die formale Zustimmung der Vertreter der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen. Bevor Änderungen in Kraft treten, müssen danach noch sowohl das Parlament als Ganzes als auch die EU-Staaten formell zustimmen. Die neuen Vorgaben sollen dann zwölf Monate später anwendbar sein.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: «Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.» Kern der Einigung sei: «Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.» Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.
Besserer Preisvergleich beim Handgepäck
Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
- 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
- 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
- 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung