EU genehmigt Übernahme von MediaMarktSaturn unter Auflagen
Autor: Ann-Kristin Wenzel und Christian Rothenberg, dpa
, Dienstag, 03. November 2026
Der chinesische Handelskonzern JD.com will sich Europas größten Elektronik-Fachhändler sichern, MediaMarktSaturn. Brüssel gibt grünes Licht - unter Vorbehalt. Zuvor hatte Peking mit Folgen gedroht.
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Europas größtem Elektronikfachhändler MediaMarktSaturn durch den chinesischen E-Commerce-Riesen JD.com mit Bedingungen genehmigt. Das teilte die Behörde mit. Die Wettbewerbshüter wollen demnach so sicherstellen, dass chinesische Subventionen nicht den Markt verzerren.
JD.com und Ceconomy teilten in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, dass damit nun alle Angebotsbedingungen erfüllt seien, und kündigten den Vollzug der Transaktion für die kommenden Tage an.
Die Brüsseler Behörde hatte festgestellt, dass JD.com von China Subventionen in Form von Vorzugsfinanzierungen, Steuervergünstigungen und Zuschüssen bekommen hatte. Die EU-Kommission sah das Risiko, dass daraus finanzierte Kapazitäten letztlich auch Ceconomy zur Verfügung gestellt werden und die Unternehmen Mitbewerber durch «eine aggressive Preispolitik» unter Druck setzen könnten.
Quersubventionierung verhindern
Die Unternehmen werden deshalb unter anderem dazu verpflichtet, dass sämtliche konzerninternen Transaktionen zwischen JD.com und Ceconomy zu marktüblichen Bedingungen erfolgen müssen, insbesondere Finanzierungen. Das soll eine Quersubventionierung verhindern.
Die Unternehmen hatten die Verpflichtungszusagen angesichts der wettbewerbsrechtlichen Prüfung vorgeschlagen und sind daran nun zehn Jahre gebunden. China hatte der EU wegen der Untersuchung im August mit Gegenmaßnahmen gedroht.
JD.com will den Düsseldorfer Konzern Ceconomy übernehmen, zu dem MediaMarkt und Saturn gehören. Das Angebot des chinesischen Onlinehändlers bewertet Ceconomy mit rund 2,2 Milliarden Euro.
Die Zustimmung der Brüsseler Behörde ist eine der Voraussetzungen für den Eigentümerwechsel. Staatshilfe unterliegt in der EU strengen Regeln, um Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Die Behörde prüft auch bestimmte Subventionen von Staaten außerhalb der EU.