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EU-Beschluss für Veggie-Ersatzprodukte: Diese Namen sind nun verboten


Autor: Agentur dpa, Redaktion

Straßburg, Mittwoch, 17. Juni 2026

Bestimmte vegetarische Lebensmittel brauchen einen neuen Namen. Das geht aus einem Beschluss des EU-Parlaments hervor. Begriffe wir "Veggie-Hühnchen" sind fortan verboten.
Einige vegetarische Ersatzprodukte benötigen künftig eine neue Bezeichnung. (Archivbild)


Fleischlose Produkte dürfen in der EU nach den Vorstellungen des Europaparlaments zukünftig nicht mehr mit Begriffen wie "Speck", "Hühnchen" oder "Rippchen" beworben werden. Mit 560 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen stimmten die Abgeordneten in Straßburg für einen Gesetzesvorschlag, der unter anderem diese Regelungen vorsieht.

Dies entspricht einem Kompromiss, den Abgeordnete Anfang März mit Vertretern der EU-Staaten vereinbart hatten. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die Mitgliedstaaten noch formell zustimmen. Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Konkret sollten demnach Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für tierische Produkte verwendet werden dürfen. Dies wurde mit dem Schutz von Konsumenten und Landwirten begründet - und stieß auf viel Kritik, unter anderem aus Deutschland. Hersteller warnten in der Vergangenheit bereits vor Verlusten in Millionenhöhe.

Kritik aus Deutschland: "Verbraucher sind schlau und mündig"

Deutschland ist laut Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Unternehmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie möglicherweise nicht mehr so einfach vermarkten, argumentierten sie.

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen genutzt werden. Dies soll nach dem Beschluss des Parlaments auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. Tabu sind dann künftig jedoch Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen: etwa Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Leber, Kotelett oder Speck. Sie dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Text als "genießbare Teile von Tieren" definiert.

Bundesernährungsminister Alois Rainer sah nach der Einigung im März Licht und Schatten. "Die Verbraucher sind schlau und mündig. Sie wissen längst, dass im Veggie-Schnitzel kein Fleisch ist", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Rainer äußerte sich zugleich kritisch zur Liste mit Begriffen, die künftig Fleischprodukten vorbehalten sind. "Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt", sagte der Minister. Sie bedeute für die Branche unnötigen Mehraufwand.

EU-Vorhaben sollte Landwirten zugutekommen

Eigentlich sollte es bei dem EU-Vorhaben vor allem darum gehen, die Verhandlungsposition von Landwirten zu stärken. Schriftliche Verträge zwischen Erzeugern und Abnehmern sollen Pflicht werden, damit Produktionskosten berücksichtigt werden und es Verlässlichkeit gibt. Die Staaten müssen die Vorgaben nach der Bestätigung in nationales Recht umsetzen und können dabei auch Sektoren und Produkte ausnehmen.

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