Essen: Häftling spektakulär befreit - hatten die Täter Schlüssel?
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Essen, Freitag, 16. Oktober 2026
Beim Arztbesuch in Essen wird ein Häftling gewaltsam befreit. Die JVA-Bediensteten trugen ihre Schlüssel für die Fesseln jedoch bei sich. Was die Ermittler daraus schließen.
Update vom 16.10.2026: Befreier von Häftling könnten eigene Schlüssel gehabt haben
Die Täter, die einen Gefangenen in einem Ärztehaus in Essen gewaltsam befreit haben, könnten möglicherweise eigene Schlüssel für die Fesseln mitgebracht haben. Die zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Essen hätten bei dem begleiteten Arztbesuch ihre Schlüssel für Hand- und Fußfesseln bei sich getragen, sagte ein Vertreter des NRW-Justizministeriums bei einer Sondersitzung in Düsseldorf. Sie hätten "alles dabei" gehabt, die Schlüssel seien "noch am Mann" gewesen. "Es müssen eigene Schlüssel mitgebracht worden sein", sagte der Ministeriumsvertreter.
Die Waffen der Justizbeamten gerieten zudem nicht dauerhaft in den Besitz der Befreier. Von den Bediensteten sei keine Waffe abhandengekommen, hieß es bei der Sondersitzung des Rechtsausschusses. Eine Waffe sei bei der Polizei und die andere sei im Holster gewesen.
Die Täter haben die beiden Mitarbeiter nach aktuellem Stand der Ermittlungen am Mittwoch (14. Oktober 2026) im Hausflur des Ärztehauses überfallen, überwältigt und gefesselt. Die Bediensteten hatten den Untersuchungsgefangenen zu einem Termin in einer radiologischen Praxis begleitet, wo laut Justizministerium eine MRT-Untersuchung stattfinden sollte. Nach Angaben des Justizministers blieben beide körperlich unverletzt.
Befreiter Häftling schon als Jugendlicher verurteilt
Nach Angaben des Ministeriums hatte der Untersuchungshäftling erst am Abend zuvor von dem konkreten Arzttermin erfahren. Wie die Befreier davon Kenntnis erlangen konnten, sei Teil der Ermittlungen.
Der Mann ist nach Angaben aus dem NRW-Justizministerium bereits als Jugendlicher mehrfach straffällig geworden. Er sei damals zweimal wegen teils schweren bandenmäßigen Diebstahls zu Jugendstrafen verurteilt worden, sagte eine Vertreterin des Ministeriums bei der Sondersitzung. Die Vollstreckung beider Strafen sei zur Bewährung ausgesetzt und später erlassen worden. Die Vertreterin bezeichnete den Mann als "erheblich, auch einschlägig vorbestraft".
Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister habe zum 24. März 2025 insgesamt acht Einträge enthalten, erklärte sie. Nach den Jugendstrafen sei der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen und Jugendarresten verurteilt worden.
Das Landgericht Essen habe ihn später wegen bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich sei seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Diese sei bis zum 10. November 2020 vollzogen worden.