Erleichterte Einbürgerung wird 2023 nicht mehr beschlossen
Autor: dpa
, Mittwoch, 13. Dezember 2023
In der Migrationspolitik haben sich die Koalitionäre viel vorgenommen. Zwei Gesetzentwürfe zu Einbürgerungen und Abschiebungen sorgen allerdings momentan für Ärger in der Ampel.
Die Ampel-Koalition wird den Abschluss einiger ursprünglich für 2023 geplanten Vorhaben in der Innen- und Migrationspolitik auf das kommende Jahr verschieben müssen.
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, scheiterte diese Woche der Versuch, die abschließende Beratung und Abstimmung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und zum sogenannten Rückkehrverbesserungsgesetz noch auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Das liegt vor allem daran, dass sich die FDP gegen Änderungswünsche ihrer beiden Koalitionspartner sträubt.
Die Ministerpräsidenten hätten klare Erwartungen geäußert, was mehr Kontrolle und Ordnung in Migrationsfragen angehe, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Das gelte etwa mit Blick auf eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams und eine Absenkung von Sozialleistungen. Er betonte: «Für eine Verwässerung der Erwartungen der Länder und Kommunen steht die FDP nicht zur Verfügung.»
Das sind die Voraussetzungen
Zuwanderer sollen laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.
Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen. Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei.
Mit Verfahrensvereinfachungen will die Ampel außerdem dafür sorgen, dass Abschiebungen nicht mehr so oft im letzten Moment scheitern, etwa weil die Betroffenen nicht auffindbar sind. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll dafür von bislang zehn Tagen auf 28 Tage verlängert werden. Behördenvertreter sollen in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
Nachbesserungsbedarf angemeldet
Die Grünen hatten in der ersten Debatte zu beiden Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf angemeldet. Sie forderten beispielsweise Ausnahmeregelungen, damit Behinderte und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden seien, auch dann eingebürgert werden könnten, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nähmen.