Ende der Isolationspflicht mit heftigem Haken: Corona-Infizierte riskieren bis zu 5000 Euro Bußgeld
Autor: Lea Mitulla
Bamberg, Samstag, 19. November 2022
Mehrere Bundesländer haben die Isolationspflicht abgeschafft. Für Infizierte wird es jetzt leichter: Trotz positivem Test darf man nach draußen, einkaufen, zur Arbeit gehen. Aber Vorsicht: Wer nicht aufpasst, für den kann es teuer werden.
Schon wieder droht in Deutschland Corona-Chaos. Mehrere Bundesländer haben sich dazu entschlossen, die Isolationspflicht im Falle einer Corona-Infektion zu streichen. Nach einem positiven Test muss man also nicht mehr zu Hause bleiben. Infizierte müssen dafür aber eine Maske tragen, wenn sie ihre Wohnung verlassen.
In Bayern und Baden-Württemberg trat diese Änderung schon am Mittwoch (16. November 2022) in Kraft. Schleswig-Holstein will spätestens am Donnerstag nachziehen, möglicherweise geht die Landesregierung sogar noch einen Schritt weiter. Hessen will die Quarantäne-Pflicht ebenfalls fallen lassen, dafür braucht es aber eine neue Verordnung. Wann die Regeländerung dort greift, ist bislang unklar.
Flickenteppich bei Corona-Regeln: Darauf müssen Pendler und Reisende achten
Fakt ist jedoch: Erneut gelten in den Bundesländern unterschiedliche Corona-Regeln. Reisende und Pendler müssen ab sofort also wieder besonders aufpassen, wenn sie in ein anderes Bundesland fahren. Denn ein Verstoß gegen die Isolationspflicht kann richtig teuer werden.
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Infizierte können zum Beispiel ohne Probleme von Bayern nach Baden-Württemberg fahren. Nach Hessen wird es dagegen kritisch. Bis die Isolationspflicht dort wegfällt, kann ein Verstoß mit bis zu 500 Euro Bußgeld zu Buche schlagen. Auch für Pendler, die in Bayern wohnen, aber in Thüringen arbeiten, droht eine Strafe. Wer trotz Corona-Infektion zur Arbeit kommt, kann zwischen 1000 und 5000 Euro zahlen.
Auch in Berlin kann es bis zu 5000 Euro kosten, die Quarantäne nicht einzuhalten. In Hamburg wird ein Verstoß mit Bußgeldern zwischen 150 und 2000 Euro geahndet. Für die vielen Pendler aus Schleswig-Holstein könnte das noch problematisch werden.
Trotz Corona-Infektion unterwegs: Diese Strafe drohen
Ganz durchdacht ist der Plan der Länder offenbar nicht. Das zeigt das Beispiel aus Norddeutschland, wo der Umgang mit Pendlern derzeit viel diskutiert wird. Nach dem Arbeitsrecht gilt für Angestellte die Quarantäne-Regel des Bundeslandes, in dem sie arbeiten. "Der Pendler, der in Schleswig-Holstein wohnt und in Hamburg arbeitet, wird arbeitsrechtlich den Regelungen aus Hamburg unterfallen", macht der Arbeitsrechtler Arne Graßmay laut NDR deutlich.
FFP2-Maske: Testsieger bei Amazon ansehenGleiches gilt aber auch für Pendler aus Bayern und Baden-Württemberg. Infizierte dürften in so einem Fall nicht zur Arbeit. Wenn kein Homeoffice möglich ist, fallen die Arbeitnehmenden komplett aus - das Unternehmen muss dann eigentlich eine Entgeltfortzahlung leisten. Die Sozialbehörden gehen aber davon aus, dass bei der Frage der Kostenübernahme noch vieles unklar sei, berichtet der NDR. Künftig könnten sich die Gerichte damit auseinandersetzen müssen.