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"Freedom-Day" für Arbeitnehmer? Diese Corona-Regeln gelten ab dem 20. März


Autor: Andreas Hofbauer

Deutschland, Donnerstag, 24. Februar 2022

Nach monatelangem Homeoffice sollen die Corona-Maßnahmen in rund einem Monat umfangreich geändert werden – und damit auch die Regeln, die bisher für den Arbeitsplatz galten. Das müssen Beschäftigte dann zum Thema 3G und Maskenpflicht wissen!
Ab dem 20. März 2022 sollen sich auch die Corona-Vorschriften für Arbeitnehmer ändern.


Die aktuellen Corona-Beschränkungen besagen, dass sowohl Arbeitgebende, als auch Arbeitnehmende die Arbeitsstätte nur betreten dürfen, wenn sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die gemeinhin als „3G“ bekannte Regelung, die in Absatz 1 des Paragrafen 28b festgehalten ist, soll allerdings spätestens zum 20. März nicht mehr gelten. Dann nämlich sollen weitreichende Corona-Infektionsschutzmaßnahmen aufgehoben werden, darunter auch die 3G-Regelung. 

Der Wegfall der Regelung ist der letzte Schritt eines beschlossenen Drei-Stufen-Plans der Bundesregierung. In dem letzten Lockerungsschritt sollen dann laut Bundesregierung „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen. Darunter soll neben 3G am Arbeitsplatz auch die im Infektionsschutzgesetz verankerte, verpflichtende, Homeoffice-Arbeit fallen. Arbeitgebende könnten aber weiterhin in Absprache mit den Arbeitnehmenden eine Homeoffice-Regelung treffen „wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt“, schreibt die Bundesregierung im aktuellen Bund-Länder-Beschluss vom Mittwoch, 16. Februar 2022.

Arbeitnehmende wollen weiterhin die Möglichkeit auf Homeoffice haben

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wollen jedoch viele Arbeitnehmende auch weiterhin die Möglichkeit, aus den eigenen vier Wänden arbeiten zu können. „Viele Menschen wollen flexibel arbeiten in einem gesunden Mix aus mobiler Arbeit und Präsenz im Büro“, erklärte das DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie forderte, dass Arbeitgebende auch weiterhin im Einvernehmen mit Arbeitnehmenden die Möglichkeit auf Homeoffice anbieten.

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Der Chef der DGB, Reiner Hoffmann, wünscht sich von der Bundesregierung schnell Klarheit und einheitliche Regelungen für die Möglichkeiten auf Homeoffice für die Zeit nach dem 19. März. „Wir brauchen langfristige Lösungen, für die die Weichen jetzt gestellt werden sollten“, wird Hoffmann vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert. Um Arbeitnehmenden auch zukünftig die Möglichkeit auf die Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen, forderte er, dass „rasch klare Regeln“ geschaffen werden müssten, die das Recht auf Homeoffice unterstützen. Zudem müsse Arbeits- und Gesundheitsschutz bei einer Homeoffice-Vereinbarung verlässlich geregelt werden.

Die Parteivorsitzende der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, nimmt ebenfalls ihre Kolleginnen und Kollegen der Bundesregierung in die Pflicht. Man müsse dafür sorgen, dass Arbeitnehmende, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt seien, weiterhin von Zuhause aus arbeiten können. „Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte, aber bisher nicht eingelöste Recht auf Homeoffice, sollte besonders für Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, seine Umsetzung finden“, schilderte Hennig-Wellsow gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sei eine Verlängerung der gesetzlichen Homeofficepflicht „überflüssig“. „Mit einem stumpfen Anspruch auf Homeoffice erreichen wir nichts“, heißt es von Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter gegenüber der Funke-Mediengruppe. 

"Freedom-Day": Was wird aus der Maskenpflicht? 

Für ebenfalls viel Zündstoff sorgt derzeit die Debatte über die Maskenpflicht. Denn: Die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen, gehöre zu dem von der Politik beschriebenen Basis-Schutz. Weil das dafür notwendige Gesetz jedoch erst noch von den Politikerinnen und Politikern des Bundestages erarbeitet werden muss, steht allerdings noch nicht fest, in welchem Umfang sich der Basis-Schutz auf den Arbeitsplatz auswirken wird. 

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Im aktuellen Bund-Länder-Beschluss heißt es dazu: „Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Diese Möglichkeiten sind auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig.“

Konkret eingegrenzt werden soll der Beschluss ab dem 9. März. Laut „Business Insider“ solle dann über die Rahmenpunkte des Gesetzes beraten werden. 

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