Elektronische Patientenakte ab 2024 verpflichtend? Was Du darüber wissen musst
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Montag, 06. März 2023
Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente - die elektronische Patientenakte soll den Alltag vereinfachen. Doch freiwillige Angebote dafür kommen nicht gut an.
Die Maskenpflicht hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erst kürzlich in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens wieder abgeschafft. Und auch wenn er die Pandemie noch nicht wirklich als beendet ansieht, fällt sich am 7. April dann komplett weg. Seine nächste Aufgabe sieht der Minister in der elektronischen Patientenakte (ePA). Die soll ab 2024 verpflichtend für alle Bürger kommen.
Im Grunde eine gute Idee. Röntgenbilder auf CD, Arztbriefe auf Papier, Befunde per Fax - damit soll Schluss sein. Mit einer neuen App ist dann für Patienten und Mediziner alles sofort und unkompliziert einsehbar.
Probleme mit dem Datenschutz stehen im Blickpunkt
Doch es wird bereits Kritik laut. So hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber mit Bedenken zu dem angestrebten Verfahren geäußert, auf die Akte nur zu verzichten, wenn der Patient*innen aktiv widersprechen.
Hintergrund: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird seinen Vorschlag zur elektronischen Patientenakte dem Bundeskabinett vorstellen und plant, dass jeder Patient automatisch Teil der ePA ist, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich.
Mit nur wenigen Klicks können medizinisches Personal wie Ärzte, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen den Gesundheitszustand ihrer Patienten einsehen oder die Krankengeschichte nahtlos nachvollziehen.
Die elektronische Patientenakte - Lauterbach drückt aufs Gas
Richtig gut kommen erste Versuche mit der elektronischen Patientenakte aber nicht an. Das freiwillige Angebot für 74 Millionen gesetzlich Versicherte, so heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) dazu, wurde seit 2021 nur von weniger als einem Prozent der Patient*innen genutzt.