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Dresden: Ehemann absichtlich mit Auto totgefahren - Witwe verurteilt


Autor: Redaktion, Agentur dpa

Dresden, Donnerstag, 14. Mai 2026

Ein 76-Jähriger starb, weil seine Ehefrau das Erbe haben wollte. Ihrem Mittäter stellte sie Bezahlung in Aussicht. Jetzt ist das Urteil gegen die Angeklagten gefallen.
Die Hauptangeklagte (M.) sitzt vor Beginn des Prozesses gegen eine 52 Jahre alte Frau und einen 76 Jahre alten Mann wegen Mordes und Beihilfe in einem Verhandlungssaal im Landgericht, daneben stehen ihre Rechtsanwälte Ulf Israel (l.) und Andrej Klein. Die Angeklagte hat ihren Ehemann im September vergangenen Jahres absichtlich angefahren. Der 76-Jährige wurde schwer verletzt und starb. Der Mitangeklagte kannte den Plan der Frau, ihren Mann zu töten, und besorgte ihr das Auto dafür.


Eine 53-jährige Frau aus Sachsen hat ihren Ehemann gezielt mit einem Auto angefahren und getötet, um an sein Erbe zu gelangen. Sie und ein 77-jähriger Komplize wurden dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat ereignete sich im September 2024 in Klipphausen-Ullendorf, westlich von Dresden.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Frau ihren 76-jährigen Ehemann am Morgen des 27. September 2024 während seiner Joggingrunde gezielt von hinten anfuhr – mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, das sie sich eigens für die Tat besorgt hatte. Der Mann wurde auf die Motorhaube geschleudert und fiel an den Fahrbahnrand. Dort überfuhr die 53-Jährige ihn ein weiteres Mal. Er starb noch am Tatort. Festgenommen wurde sie einen Tag später.

Jogger totgefahren - Komplize besorgte Tatauto und Werkstatttermin

Der 77-jährige Mitangeklagte war nach Überzeugung des Gerichts in die Pläne eingeweiht. Er beschaffte das Auto, brachte es zu einem vereinbarten Übergabeort und holte es nach der Tat mit einem Abschleppwagen wieder ab. Einen Werkstatttermin hatte er bereits im Voraus vereinbart – mit dem Hinweis auf einen Schaden vorne rechts. Für seine Unterstützung soll ihm die Witwe Geld versprochen haben.

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"Es ginge nicht viel mehr", kommentierte der Vorsitzende Richter das Strafmaß. Beide Angeklagten hätten mit Tötungsabsicht gehandelt. Da das Opfer von hinten angefahren wurde, sei es arg- und wehrlos gewesen – das Gericht wertete dies als Heimtücke. Als weiteres Mordmerkmal stellten die Richter Habgier fest, da das Vermögen des Mannes der Auslöser der Tat gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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