Diskussion über Wehrdienstgesetz: Von der Freiwilligkeit zur Pflicht?
Autor: Redaktion, Agentur dpa
Berlin, Dienstag, 26. August 2025
Die SPD widersetzt sich dem Versuch der Union, das geplante Wehrdienstgesetz schnell zu verschärfen. Im Bundestag wird über Meilensteine beraten, die eventuell von Freiwilligkeit zur Pflicht wechseln könnten.
Die SPD wehrt sich gegen die Bestrebungen der Union, das geplante Wehrdienstgesetz in den Parlamentsberatungen zu verschärfen. Dabei geht es der Union um verbindliche jährliche Zielvorgaben für die Aufstockung der Bundeswehr mit Freiwilligen, deren Unterschreiten Schritte zu einer Wehrpflicht auslösen soll.
"Man sollte vielleicht erstmal abwarten, wie ein Gesetz wirkt, bevor man schon vorweg die Verschärfung fordert", sagte der SPD-Verteidigungsexperte Christoph Schmid der "Augsburger Allgemeinen" am Dienstag (26. August 2025). Die fachlich zuständige Vize-Fraktionsvorsitzende Siemtje Möller sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Wir haben uns im Koalitionsvertrag eindeutig verständigt: Der neue Wehrdienst startet freiwillig - und das gilt."
Worum es beim Wehrdienstgesetz geht
Der Wehrdienstgesetz-Entwurf von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) soll nun am Mittwoch (27. August 2025) vom Kabinett beschlossen werden. Er setzt auf Freiwilligkeit und einen - auch finanziell - attraktiveren Dienst, um mehr junge Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen. Die Bundeswehr benötigt etwa 80.000 zusätzliche aktive Soldaten.
Denn die Nato hält für sie eine Größenordnung von 260.000 für notwendig, um einem Angriff etwa Russlands standzuhalten. Am Montag (25. August 2025) hatte es noch Verwirrung gegeben, weil Außenminister Johann Wadephul (CDU) zwischenzeitlich Einspruch gegen den Gesetzentwurf eingelegt hatte - mit einem sogenannten Ministervorbehalt -, um die Bedenken der Union geltend zu machen.
Damit hätte er die Verabschiedung zunächst gestoppt. Doch nach Gesprächen zwischen den Ministerien zog er seinen Vorbehalt am Nachmittag zurück. "Die Punkte, die für die ursprüngliche Einlegung maßgeblich waren, konnten in heutigen Gesprächen geklärt werden", hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Der Gesetzentwurf könne nun im Kabinett beschlossen werden.
Ziel: "Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken"
"Im anschließenden parlamentarischen Verfahren wird es weitere Beratungen geben. Ziel ist und bleibt, die Fähigkeitsziele der Nato zu erfüllen und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken." Auch Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen (CDU) setzt auf Nachschärfungen in den Beratungen des Bundestags. "Wir müssen jetzt konkrete Meilensteine vereinbaren, die einen Spurwechsel von der Freiwilligkeit zur Pflicht vorsehen, wenn diese nicht ausreicht, um unsere Ziele zu erreichen", sagte er dem Nachrichtenportal "t-online".
"Das Prinzip Hoffnung kann in einem so wichtigen Bereich nicht handlungsleitend sein, und jedes Abwarten auf eine weitere Zuspitzung der sicherheitspolitischen Lage wäre unverantwortlich."