Dimm-Regeln für Stromnetze sollen Verbraucher entlasten
Autor: Helge Toben, dpa
, Montag, 27. November 2023
Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos sollen zügig ans Netz. Gleichzeitig darf dieses nicht überlastet werden. Die Bundesnetzagentur hat jetzt Regeln aufgestellt, mit denen beides gelingen soll.
Wie können schon jetzt viele Wärmepumpen und private Ladestationen ins örtliche Stromnetz eingebunden werden, ohne dass es zusammenbricht? Indem die Netzbetreiber im Notfall den Stromverbrauch dieser Geräte dimmen dürfen, sagt die Bundesnetzagentur. Am Montag hat sie nach einem einjährigen Abstimmungsprozess veröffentlicht, nach welchen Regeln das geschehen soll und was die Verbraucher davon haben.
Regeln sollen Versorgungssicherheit sicherstellen
Das Problem beschreibt die Behörde so: Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos ist der größte Teil der örtlichen Stromverteilnetze noch nicht ausgelegt. Die Netze müssten daher schnell digitalisiert und ausgebaut werden. In der Zwischenzeit sollen die Regelungen dafür sorgen, die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit auch in der sogenannten Niederspannung sicherzustellen, sagt die Behörde.
Das Wichtigste: Stromnetzbetreiber dürfen künftig nach festen Regeln den Strombezug von neu eingebauten, steuerbaren Wärmepumpen, Ladestationen oder Klimaanlagen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. «Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können», hieß es.
Netzbetreiber dürfen drosseln - Haushaltsstrom nicht betroffen
Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug der sogenannten Verbrauchseinrichtungen für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. «Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.» Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde. Die Anforderungen von Großwärmepumpen mit ihrem höheren Stromverbrauch würden berücksichtigt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen entscheiden, wie der Eingriff des Netzbetreibers erfolgen soll: entweder lassen sie diesen einzelne Anlagen direkt ansteuern - oder sie wählen bei mehreren Anlagen einen Leistungs-Höchstwert, der im Notfall insgesamt nicht überschritten werden darf. In diesem Fall würden die Verbraucher die Reduzierung durch ein Energiemanagementsystem eigenständig koordinieren. Selbst erzeugte Energie könne dabei eingerechnet werden. Eine Wallbox - also eine heimische Ladestation fürs Elektroauto - darf dann etwa mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage stammt.
Betreiber bekommen Ermäßigung beim Netzentgelt
Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung - entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.
Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 zusätzlich noch für ein nach Tageszeit gestaffeltes Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Stromabnahme in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt.