Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht
Autor: Annette Birschel, dpa
, Donnerstag, 21. Mai 2026
Arbeitnehmer haben ein Recht zu streiken. Nun legt der Internationale Gerichtshof ein Rechtsgutachten zum Streikrecht vor. Das kann weltweit Folgen haben.
Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?
Worum geht es bei dem Gutachten?
Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen - also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Was sagen die Gewerkschaften?
Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. «Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern», sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht «kollektives Betteln» wären.
Was ist der Standpunkt der Arbeitgeber?
Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.