Illegale Inhalte in Klassenchats per WhatsApp verschickt - was wir aus einem aktuellen Fall lernen sollten
Autor: Redaktion
Köln, Samstag, 11. Januar 2020
Strafrechtlich relevante Inhalte, die im Messengerdienst WhatsApp von Minderjährigen verschickt und empfangen werden, beschäftigen immer wieder die Polizei. Ein Fall in Köln ist nur einer von vielen. Was wir daraus lernen können.
Kinder werden zu Straftätern - schneller Versand auf WhatsApp kann schlimme Folgen haben: An der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Köln haben Schüler im Alter von 14 Jahren Bilder, die den Holocaust lächerlich machen oder die Witze über Anne Frank enthalten, auf dem Messengerdienst WhatsApp versendet und empfangen. Daraufhin hat die Schulleitung Anzeige erstattet, wie die kölnische Rundschau berichtet.
Mit einem Klick zum Täter
Dieses Beispiel ist kein Einzelfall mehr. Immer wieder beschäftigt sich die Polizei mit strafrechtlich relevanten Inhalten wie kinderpornografische Materialien oder volksverhetzende Bilder, Texte oder Videos.
Der rassistische Witz, das kinderpornografische Bild oder das ein oder andere nationalistisches Symbol ist schnell verschickt. Mit einem Klick werden Kinder und Jugendliche zu Tätern auf WhatsApp, ohne selbst zu merken, dass die Äußerungen und Bilder unter Umständen strafbar sein können.
Für den Großteil der Jugendlichen ist der Messenger-Dienst das wichtigste Programm auf ihrem Smartphone. 80 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und 90 Prozent der 14- bis 15-Jährigen nutzen laut der Studie "Jugend, Information, Medien 2018" den Messenger regelmäßig. Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln und Kristin Langer, Mediencoach der Initiative "Schau hin!" sind zwei Fachleute auf diesem Gebiet. Sie erklären im Artikel der Kölnischen Rundschau wie Eltern ihre Kinder davor schützen können, dass sie illegale Inhalte senden und zudem welche Videos und Bilder strafbar sind.
Auch im Netz gelten Regeln
Solmecke weiß, dass egal ob in Textform, in Bild- oder Videomaterial die verbotenen Inhalte versendet werden kein Unterschied besteht. Alle Formen können per Gesetz geahndet werden. Dazu zählen: das Versenden kinderpornografischer Bilder oder Videos, Volksverhetzung, der Aufruf zu Straftaten, Leugnung des Holocaust und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole. Verbotene Symbole sind beispielsweise das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS oder der SA. Zudem weiß der Rechtsanwalt, dass Aussagen wie "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" auch nicht erlaubt sind.
Eltern sollten ihre Kinder in der Nutzung der digitalen Welt altersgerecht anleiten und begleiten, sagt Kristin Langer. Kindern müsse man erklären, dass auch im Netz Regeln gelten. So kann man die Minderjährigen auf negative, beängstigende, verstörende und strafbare Inhalte vorbereiten. Damit wüssten diese dann, dass es Inhalte in jeder Form gibt, die andere Menschen verletzen und Gesetzesgrenzen überschreiten.