DHL-Paketempfang: Ehemals kostenloser Service soll plötzlich Geld kosten
Autor: Yannick Stein
Deutschland, Mittwoch, 10. Mai 2023
Mit der Wiedereinführung eines ehemals kostenlosen Service will die DHL jetzt bei einigen Kunden abkassieren. Die Reaktionen sind deutlich.
Viele werden das kennen: Es klingelt an der Haustür. Man öffnet und soll ein Paket entgegennehmen. Dafür ist dann eine Unterschrift erforderlich. Auf diesem Weg konnte der Verbleib einer Paketzusendung sichergestellt werden. In der Corona-Pandemie wurden Päckchen dann nur noch vor der Tür abgestellt, also kontaktlos zugestellt. Jetzt bringt DHL die Unterschrift zurück - mit einer neuen Regelung, die vielen nicht gefällt.
Das Logistikunternehmen hat die Rückkehr des Servicedienstes bereits angekündigt. Wie das Portal computerbild.de berichtet, kommen auf einige Kunden dabei aber in Zukunft Kosten zu.
Pakete mit Unterschrift empfangen - ab Juli soll der Service Geld kosten
Laut dem Experten-Portal können Absender ab dem 1. Juli 2023 das Einholen einer Empfangsunterschrift, für 19 Cent, als Zusatzoption hinzubuchen. Das betrifft jedoch nur Geschäftskundinnen und -kunden der DHL. Außerdem ist die Option auf das Produkt "DHL Paket national" beschränkt. Die Zubuchung kann zukünftig über das eigene oder über das DHL-Versandlogistiksystem durchgeführt und für jede Sendung einzeln an- oder abgewählt werden. Für Empfänger kann das bedeuten, dass die von einem Händler geforderten Versandkosten steigen, weil der gestiegene finanzielle Mehraufwand an Kunden weitergegeben wird.
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Logistik-Wachtblog berichtete, in Übereinstimmung mit weiteren Internetportalen, dass sich in den sozialen Netzwerken, nach dem Bekanntwerden der geplanten Einführung des kostenpflichtigen Zusatzdienstes, starke Kritik regt. Es fehlt das Verständnis für den Schritt der DHL, einen vormals kostenlosen Service als kostenpflichtig wieder einzuführen. Auf eine Nachfrage von derwesten.de erklärt ein Vertreter des Unternehmens die Hintergründe zu der Entscheidung: "Benötigt ein Kunde über die standardmäßige Unterschrift der Zustellkraft hinaus die Unterschrift der Empfangsperson, dann ist dies ein Mehraufwand in der Zustellung, der entsprechend berechnet wird."
Ab 1. Juli gilt dann: Ein Zusteller kann an der Haustüre zunächst ein Paket einscannen und der Empfänger oder die Empfängerin muss unterschreiben. Das wird dokumentiert und der Absender kann sowohl die Zustellung als auch die Unterschrift des Empfängers im System nachsehen.