Studieren sollen nicht nur die, die es sich leisten können. Mit einem Startkapital zum Studienbeginn will die Ampel auch Kinder aus einkommensschwachen Familien ermuntern, ein Studium aufzunehmen.
Studienanfänger aus ärmeren Familien sollen ab Herbst vom Staat 1000 Euro Startgeld für die Anschaffung eines Laptops, für Lehrbücher oder zur Finanzierung des Umzugs zum Studienort bekommen. Die sogenannte Studienstarthilfe ist Teil einer Bafög-Reform, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.
«Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nach dem Beschluss in Berlin. Über das Gesetz wird nun im Bundestag weiter beraten, es können sich also noch Details ändern.
Die eigentlichen Bafög-Sätze werden dem Entwurf zufolge nicht erhöht. Das stößt auf viel Kritik, weil das Leben in den vergangenen Jahren immer teurer geworden ist. Die Regelungen der geplanten Reform im Überblick:
Jährlich könnten etwa 15.000 Studienanfänger profitieren
Die 1000 Euro Studienstarthilfe sollen Studienanfänger bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und beispielsweise Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Das Bundesbildungsministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf grob, dass jährlich etwa 15.000 Studienanfänger profitieren könnten. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480.000 Erstsemester gezählt.
Die Antragsstellung soll zum nächsten Wintersemester möglich sein. Anlaufstelle wird voraussichtlich das Portal «Bafög Digital» sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann. Nach derzeitiger Planung soll das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Die 1000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.
Das Bafög selbst steigt nicht, wenn es nach dem Gesetzentwurf aus dem FDP-geführten Bildungsministerium geht. Gewerkschaften, Sozialverbände, Studierendenvertreter und Opposition kritisierten das mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten erneut scharf. Auch Koalitionspolitiker von SPD und Grünen drängen darauf, hier nachzusteuern.
Weitere Zuschläge möglich
Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden. Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann damit 511 Euro pro Monat bekommen - darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen. Auswärts sind es 452 plus 360 Euro für die Unterkunft. Möglich sind zudem weitere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern versichert sind, so dass ein Höchstsatz von 934 Euro erreicht werden kann.