Druckartikel: Deutsche Alkohol-Ausnahme soll nach 74 Jahren gestrichen werden

Deutsche Alkohol-Ausnahme soll nach 74 Jahren gestrichen werden


Autor: Agentur dpa, Redaktion

Deutschland, Dienstag, 31. März 2026

In der Bundesrepublik soll eine Ausnahmeregelung beim Alkohol nach 74 Jahren fallen. Jetzt wird es konkret - ein Referentenentwurf steht.
Jugendliche dürfen in Deutschland ab 16 Jahren Bier und Wein trinken - ab 14 in Begleitung der Eltern. Daran soll nun gerüttelt werden.


Wein, Bier oder Sekt ab 14 Jahren unter Aufsicht der Eltern - das soll in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Jugendministerin Karin Prien (CDU) plant ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens in einem Gesetz zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Entwurf, über den zunächst "Politico" berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Jugendliche dürfen normalerweise ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt erwerben und konsumieren. In Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person ist der Genuss dieser Getränke bereits ab 14 Jahren gestattet, auch in Lokalen oder in der Öffentlichkeit.

Begleitetes Trinken seit 1952 - "schwächt den Schutz junger Menschen"

Diese Regelung existiert seit dem Jahr 1952. Aufgrund der Suchtgefahren hatten sich die Gesundheitsminister bereits im letzten Jahr für ein Verbot ausgesprochen. Jetzt integriert Prien dies in ihren Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendhilfe.

Die aktuelle Regelung "schwächt den Schutz junger Menschen vor der Gefahr des missbräuchlichen Alkoholkonsums und steht damit im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung einer verbesserten Suchtprävention", heißt es darin. Und weiter: "Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Konsum oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erlaubt, wird gestrichen."

Der sogenannte Referentenentwurf wird nun zunächst mit Fachleuten aus Verbänden diskutiert. Danach müsste er noch im Kabinett, im Bundestag und im Bundesrat genehmigt werden. Wann er in Kraft treten kann, ist unklar.

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