Das soll sich bei Flügen in der EU für Verbraucher ändern
Autor: Ann-Kristin Wenzel, dpa
, Montag, 13. Juli 2026
Wenn das Flugzeug viel zu spät am Ziel ankommt oder gar nicht erst abhebt, sollen Verbraucher künftig leichter eine Entschädigung bekommen. Was heute noch beschlossen werden soll.
Nach jahrelangem Stillstand sind neue Rechte für Fluggäste in Sicht - aber auch Anpassungen, die zu ihren Lasten gehen können. Heute nimmt die Reform in der EU absehbar die letzte Hürde. Dann billigen voraussichtlich Minister der EU-Staaten die Änderung, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt.
Darauf hatten sich Vertreter von Staaten und Parlament geeinigt. Das Europaparlament hat bereits zugestimmt. Die neuen Regeln gelten dann voraussichtlich ab Mitte 2027.
Das soll bei Verspätungen gelten
Besonders über die Regeln für Verspätungen war lange gestritten worden. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.
Gestaffelt nach Entfernung sind es:
- 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung)
- 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung)
- 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet)
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.