Ritter Sport kann auf Sieg vor Gericht hoffen - darum geht's

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Oberlandesgericht verhandelt über Berufung von Ritter Sport
Ritter Sport kann im Markenrechtsstreit mit der Wacker GmbH aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen.
Oberlandesgericht verhandelt über Berufung von Ritter Sport
Bernd Weißbrod/dpa
Oberlandesgericht verhandelt über Berufung von Ritter Sport
Ritter Sport hat die Wacker GmbH aus Mannheim verklagt, weil sie durch den quadratischen Haferriegel der Firma ihre Markenrechte verletzt sieht - die Geschäftsführer Matteo und Melanie Wacker ...
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Ritter Sport
Die Ritter-Sport-Verpackung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. (Archivbild)
Ritter Sport
Marijan Murat/dpa
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Wacker hat den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» zeitweise aus dem Sortiment genommen und durch den «Monnemer Klageriegel» ersetzt - wegen drohender Schadenersatzforderungen.
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Ritter Sport sitzt im schwäbischen Waldenbuch - hier der Anwalt des Unternehmens, Andreas Schabenberger, im Gerichtssaal.
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Der Schokoladenhersteller will den quadratischen Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» aus Mannheim verbieten lassen. Erst unterliegt er vor Gericht - doch dann die Wende.

Ritter Sport kann in einem Markenrechtsstreit auf einen Erfolg vor Gericht hoffen: Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker aus Mannheim. Ritter Sport geht gegen den quadratischen Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» vor, weil das Unternehmen durch das Produkt seine Markenrechte verletzt sieht.

Am Landgericht Stuttgart hatte Ritter Sport Anfang des Jahres verloren - und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht sieht dagegen nach eigenen Aussagen Ritter Sport im Recht. Ein Urteil soll am 5. November verkündet werden. Das sind die Hintergründe und das sagen die Beteiligten:

Was sagt das Oberlandesgericht Stuttgart?

Die Verpackungen seien «überdurchschnittlich» ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani bei der Verhandlung. 

Er führte unter anderem an, dass Schokolade und Müsliriegel in Supermärkten, aber besonders auch in kleineren Geschäften an gleichen Orten präsentiert würden. Sie würden zu den gleichen Anlässen verzehrt, «als Zwischenmahlzeit und Energielieferant», direkt aus der Verpackung heraus. Etwa die aufgedruckten Symbole auf der Verpackung des Haferriegels reichten nicht aus, um genügend Unterschied zur Ritter-Sport-Verpackung zu schaffen.

Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. «Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben», sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Wie kam es zu der Klage von Ritter Sport? 

Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim die Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» auf den Markt gemacht. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger. 

Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll. 

Was stört Ritter Sport? 

Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es. 

Was ist die Grundlage für die Klage von Ritter Sport? 

Für den Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung für Schokolade registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat auch schon in der Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt - zum Beispiel in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka. 

Wie argumentiert die Wacker GmbH vor Gericht?

Geschäftsführer Matteo Wacker sagt: «Zum einen sind unsere 'Monnemer Quadrate Bio' überhaupt keine Schokolade.» Im Supermarkt würden etwa die Produkte Schokolade bei Schokolade angeboten und die Haferriegel unter «Zerealien». «Zum anderen ist es auch ein ganz anderes Bedürfnis, was der Verbraucher sich damit erfüllt - nämlich das eine ist einfach eine Süßigkeit, eine Schokolade, und das andere ist ein vollwertiger Snack.»

Was sagen die Mannheimer zur Einschätzung des Gerichts?

Das Ehepaar Wacker zeigte sich nach der Verhandlung schockiert. «Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend», sagte Geschäftsführerin Melanie Wacker zur Position des Gerichts. «Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen.»

Melanie Wacker betonte, dass sie beide sich nach wie vor im Recht sähen. Sie müssten sich überlegen, ob sie gegen die Entscheidung letztlich vorgehen wollten oder nicht. «So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: 'Weiter', weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt», sagte die 37-Jährige. «Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken.» Nach Angaben ihrer Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof am Ende bis zu 80.000 Euro kosten - sollten sie verlieren. 

Wie hat die Wacker GmbH auf die Klage reagiert?

Kunden können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt - mit dem Namen «Monnemer Klageriegel». Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er. 

Ist mit dem Urteil am 5. November der Streit zu Ende?

Am 5. November will der Senat sein Urteil verkünden. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Falls nicht, könnte eine der Parteien auch noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.