Koalition einigt sich auf Steuerreform - das steckt drin
Autor: Andreas Hoenig, dpa
, Donnerstag, 02. Juli 2026
Sie galt vorab als einer der größten Brocken: Eine Reform der Einkommensteuer. Worauf sich die Koalition nun geeinigt hat - und warum es Kritik gibt.
Die schwarz-rote Koalition hat sich auf Steuerentlastungen geeinigt. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem «großen Sprung» angesichts der angespannten Staatsfinanzen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, die Menschen sollten in anstrengenden Zeiten am Ende des Jahres etwas mehr Geld in der Tasche haben.
Der Bund der Steuerzahler reagierte enttäuscht und sprach von einer «Mini-Reform». Kritik kam unter anderem auch von Grünen sowie aus der Wirtschaft.
Was sind Kernpunkte der Reform?
Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie es in einem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab 2028 solle eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.
Zum einen geplant ist eine Anhebung des Grundfreibetrags. Das ist der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Er garantiert, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. 2026 liegt dieser Betrag bei 12.348 Euro. Geplant ist, dass der Grundfreibeitrag voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigt, wie es in einem Papier des Finanzministeriums heißt. Im Herbst wird ein Bericht zum Existenzminimum erwartet, in dessen Folge der Grundfreibetrag ohnehin angepasst werden muss.
Der Spitzensteuersatz soll laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro «etwas abgeflacht» werden. Bisher wird der Spitzensteuersatz bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879 Euro für Ledige fällig.
Was ist noch geplant?
Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Das Kindergeld soll laut Finanzministeriums voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt es unabhängig vom Einkommen 259 Euro pro Monat und Kind. Der Arbeitnehmerpauschbetrag solle voraussichtlich um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen. Er dient der Abgeltung berufsbedingter Ausgaben, sogenannter Werbungskosten.
Wer profitiert wie von der Reform?
Das Finanzministerium nannte Beispiele. Demnach soll beispielsweise ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 Euro im Jahr bekommen. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr.