Darf der Vermieter das Warmwasser abdrehen? Ministerin Geywitz mit klarer Ansage
Autor: Redaktion
Dippoldiswalde, Mittwoch, 06. Juli 2022
Nach dem Motto "Wir wollen, dass Mieter gut durch diese Krise kommen" greift eine Wohnungsgenossenschaft zu einer drastischen Spar-Maßnahme: Die Heizungen bleiben bis September 2022 in 600 Mietwohnungen kalt und warm Wasser gibt es nur noch zu bestimmten Zeiten. Der Deutsche Mieterbund äußert sich harsch, die Bauministerin reagiert.
Es war eine Entscheidung, die zu erheblichen Diskussion geführt hat: Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verringerte die Warmwasserversorgung in 600 Wohnungen und stellt zudem die Heizungen bis September aus. Hintergrund war Energiekrise und die durch den Ukraine-Krieg massiv gestiegenen Kosten für Energie.
Doch nicht nur den Mietern stieß die Entscheidung sauer auf: Auch der Mieterbund reagierte irritiert - und schlug den Mietern Gegenmaßnahmen vor. Doch die Frage blieb: Darf der Vermieter das eigentlich einfach? Dazu hat sich nun Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geäußert.
"Geht gar nicht" - harsche Kritik vom Mieterbund, Bauministerin reagiert
Geywitz stellte inzwischen klar: Vermieter dürfen nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. "Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig", sagte Geywitz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen.
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Das Vorgehen war unter anderem in der sächsischen Landespolitik auf Kritik gestoßen. Ein Foto eines Aushangs, mit dem die Genossenschaft über den Schritt informierte, sorgte in sozialen Medien für Aufregung. Der Deutsche Mieterbund wies am Dienstag darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei. "Das Vorgehen der Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde geht gar nicht. Die vertragliche Situation ist eindeutig: Der Vermieter muss rund um die Uhr warmes Wasser zur Verfügung stellen", sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, der Funke-Mediengruppe.
Durch den Wassermangel könne die Miete der 600 Wohnungen nun um rund 10 Prozent gemindert werden. Das wäre zwar im Sinne der Mieter, aber nicht der Wohnungsgenossenschaft. "Es ist nicht die Aufgabe des Vermieters, den Mieter zum Energiesparen zu zwingen", erinnerte Siebenkotten. Man hätte vor der Durchsetzung dieses Vorhabens alle Mieter individuell um ihre Zustimmung bitten müssen. Einseitig einen Aushang aufzuhängen, reiche nicht aus." Für Menschen, die kleine Kinder haben oder in Schichten arbeiten, ist diese aufgezwungene Sparmaßnahme eine echte Zumutung. In jedem Fall stellt sie eine Bevormundung, einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und somit einen groben Mietmangel dar", sagte die sächsische Linke-Chefin Susanne Schaper.
Wohnungsgenossenschaft: "Wollen, dass Mieter gut durch diese Krise kommen"
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte hingegen das Vorgehen gegenüber der Funke Mediengruppe mit der Besonderheit einer Genossenschaft: "Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zugutekommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat." Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, "denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig."
Auch die Wohnungsgenossenschaft selbst bezog Stellung: "Es geht nicht darum, die Mieter zu ärgern, sondern sich auf das einzustellen, was wir im nächsten Jahr vielleicht sonst nicht mehr bezahlen können", sagte Vorstand Falk Kühn-Meisegeier am Montag (4. Juli) der Deutschen Presse-Agentur. Die Einschränkungen sollen als Energiespar-Maßnahme und somit für Genossenschaft und Mieter auch als Sparmaßnahme dienen.