Was Patienten beim Zahnarzt zahlen
Autor: Basil Wegener, dpa
, Montag, 02. Februar 2026
Zahnarztkosten selbst tragen? Die Welle der Kritik an dem Vorstoß reißt nicht ab. Den Vizekanzler verfolgen die Ideen bis nach Warschau. Schon heute müssen die Patienten eine Menge selbst bezahlen.
Deutschlands größte Krankenkassen warnen davor, die Zahnarztkosten aus dem Leistungskatalog für die gesetzlich Versicherten zu streichen. Auch von Verbraucherschützern, SPD und auch aus der CDU gibt es anhaltende Kritik an den Forderungen des CDU-Wirtschaftsrats, eines parteinahen Unternehmer-Vereins.
Vizekanzler Lars Klingbeil sagte bei einem Besuch in Warschau: «Ich glaube nicht, dass wir in unserem Land wollen, dass man vom Zustand der Zähne ablesen kann, wie der Geldbeutel ausgestattet ist.» Auf solche Vorstöße könne er nur mit Kopfschütteln reagieren, so der SPD-Chef. Bereits heute zahlen Versicherte große Anteile beim Zahnarzt aus der eigenen Tasche - wie Beispiele zeigen.
Die umstrittene Forderung
Zahnarztbehandlungen sollten «nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen», forderte der Wirtschaftsrat. Sie müssten dann privat abgesichert und bezahlt werden. Der Generalsekretär des Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, verteidigte den Vorstoß. Sozialabgaben dürften nicht immer weiter steigen, es dürfe nicht immer weniger Netto vom Brutto bleiben, sagte er der dpa. Der nicht zur Partei gehörende CDU-Wirtschaftsrat fordert auch weitere Einschnitte bei Sozial- und Versicherungsleistungen. Er nennt dies «Agenda für die Arbeitnehmer in Deutschland».
Was die Patienten heute selbst zahlen
Beim Zahnarzt zahlen sie bereits Eigenanteile und viele Dinge, die die gesetzlichen Kassen nicht zahlen. So kostet eine professionelle Zahnreinigung laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung 80 bis 120 Euro, viele Kassen zahlen einen Zuschuss. Generell zahlen die Kassen laut Verbraucherzentrale Zuschüsse für die Regelversorgung. Wer Gold oder Keramik oder Implantate möchte, muss dies selbst zahlen.
Was heißt dies bei kaputten Zähnen?
Bei Zahnersatz mit Brücken, Prothesen und Kronen zahlen die Kassen von den Durchschnittskosten laut Verbraucherzentrale NRW 60 Prozent, mit Bonusheft bis 75 Prozent. Ist eine Krone oder Brücke im Seitenzahnbereich nötig, ist Nicht-Edelmetall die Regelversorgung. Im sichtbaren Zahnbereich bezuschussen die Kassen eine zahnfarbene Teilverblendung.
Für eine Brücke werden 369 Euro fällig
Konkret heißt das: Muss ein Zahn mit Hilfe einer Brücke ersetzt werden, sind als Gesamtkosten laut Verbraucherzentrale für die Regelversorgung ab diesem Jahr 921,60 Euro angesetzt. Davon zahle die Kasse 552,96 Euro - 368,64 bleiben für Patienten ohne Bonusheft. Bei einer Krone würden von 398,39 ohne Bonus 239,03 Euro übernommen, bei maximalem Bonus 298,79 Euro.
Was für Geringverdienende gilt
Hier übernehmen die gesetzlichen Kassen die sämtlichen Kosten der Regelversorgung. Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt, das Einkommen nachgewiesen werden. Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann einen höheren Festzuschuss bekommen. Formulare dafür gibt es bei der Krankenkasse oder von der Praxis. Die Krankenkasse prüft den Antrag.