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Bundeswehr: Soldaten müssen Auslandsaufenthalt melden - Grüne mit Forderung


Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa

Berlin, Montag, 06. April 2026

Seit Jahresbeginn gilt: Männer ab 17 müssen sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Was das praktisch bedeutet, ist den meisten unklar.
Männer, die länger ins Ausland wollen, müssen sich bei der Bundeswehr künftig abmelden. Die Bundeswehr begründet das mit Wissen für den "Ernstfall".


Update vom 06.04.2026: Grüne- Forderung: Bundeswehr soll Pflichten für Männer bis 45 aufklären

Die Grünen verlangen Klarheit bezüglich der neuen Bestimmung, wonach Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren für längere Aufenthalte im Ausland eine Erlaubnis der Bundeswehr benötigen. "Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums", sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. "Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben."

Das Verteidigungsministerium hatte die Genehmigungspflicht bestätigt. Sie basiert auf dem sogenannten Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen", erklärte ein Ministeriumssprecher. Dies gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Jedoch hatte der Sprecher ergänzt: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist." Die Frage, ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter erforderlich wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, ließ das Ministerium offen. Der Sprecher erklärte nur: "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert."

So reagieren andere Parteien

Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, sagte der Welt, die Regelung sei Teil der Wehrerfassung. Doch sprach er sich für eine pragmatische Umsetzung aus: Solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße "Mitteilungspflicht", sagte Erndl.

Kern des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt gut 180.000 auf 260.000 aktive Soldaten gewonnen werden. Das Verteidigungsministerium betonte, die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält.

Die Linken-Politikerin Desirée Becker sagte der Zeitung, die aktuelle Aufregung zeige, wie "handwerklich schlecht" das Gesetz gemacht sei. Der AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen meinte, die Bundesregierung wäre gut beraten, "eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten".

Ursprungsmeldung vom 05.04.2026: Genehmigung von Bundeswehr notwendig - neue Regel betrifft sehr viele

Alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren müssen sich mit dem neuen Wehrdienstgesetz Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf dpa-Anfrage entsprechende Informationen aus einem Bericht der Frankfurter Rundschau. Doch fügte ein Sprecher hinzu: "Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist."

Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von zuletzt mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.

Zugleich werde durch die neuen Regelungen auch der Rahmen für die Wehrerfassung und Wehrüberwachung gesetzt, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. "Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen." Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45 Jahren.

Auslandsaufenthalt melden: Bundeswehr spricht von Wissen für den "Ernstfall"

Die Bundeswehr müsse für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhalte, erklärte der Sprecher. "Es wurde hier also eine rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des neuen Wehrdienstes – wie die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen." Die Genehmigungspflicht gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen. Auf die Frage, wie Verstöße gegen diese Auflage entdeckt oder bestraft werden sollen, erklärte er. "Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert."

Der Sprecher betonte: "Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist." Dem folgend würden "aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden". Dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess könne man nicht vorgreifen.

Genehmigung sei laut Sprecher grundsätzlich zu erteilen

Eine Genehmigung von Auslandsaufenthalten sei aber immer dann zu erteilen, wenn "für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist", erklärte der Sprecher. "Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen."

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