Bundestag beschließt umstrittene Cannabis-Freigabe
Autor: Bettina Grachtrup und Sascha Meyer, dpa
, Freitag, 23. Februar 2024
Nach hitzigen Debatten hat das Parlament entschieden: Eine begrenzte Legalisierung von Cannabis soll kommen. Für erlaubtes Kiffen gibt es jetzt noch eine Hürde.
Zäsur in der Drogenpolitik: Nach jahrzehntelangen Diskussionen rückt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland in greifbare Nähe. Der Bundestag beschloss mit klarer Mehrheit eine kontrollierte Freigabe der Droge. Besitz und Anbau sollen zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Dafür stimmten nach einer kontroversen Debatte 404 Abgeordnete, mit Nein 226 Abgeordnete, es gab 4 Enthaltungen.
Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, der Bundestag habe «eine Trendwende in der Drogenpolitik» eingeläutet. Er zeigte sich optimistisch, dass die Legalisierung auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen wird. Das Vorhaben stößt aber weiter auf viel Kritik.
Im Bundestag votierten fünf Abgeordnete der Ampel-Koalition gegen das Gesetz. In der SPD gab es nach Parlamentsangaben vier Nein-Stimmen, in der FDP eine Nein-Stimme und zwei Enthaltungen. Bei den Grünen stimmten alle teilnehmenden Abgeordneten mit Ja. Die Union votierte geschlossen dagegen, die Gruppe der Linkspartei dafür. Bei der AfD gab es eine Ja-Stimme, die übrigen stimmten dagegen. In der Gruppe des Bündnisses Sahra Wagenknecht gab es fünf Ja-Stimmen sowie jeweils eine Nein-Stimme und eine Enthaltung.
Drei Cannabispflanzen in eigener Wohnung
Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Kampf gegen den Schwarzmarkt als Ziel
Lauterbach hatte zuvor im Bundestag abermals für die Pläne geworben. Die Lage derzeit sei «in keiner Weise akzeptabel», sagte der SPD-Politiker vor der Abstimmung mit Blick auf steigende Zahlen von Konsumenten und «toxische Konzentrationen» in Cannabis aus kriminellem Drogenhandel. «Der Schwarzmarkt ist der Kern des Übels.» Jeder Kampf gegen den Schwarzmarkt sei ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen. Daher solle ein legales Angebot geschaffen werden.