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Bundestag beschließt Cannabis-Legalisierung: Diese Regeln sollen in Deutschland gelten


Autor: Agentur dpa

Berlin, Freitag, 23. Februar 2024

Nach langen Diskussionen hat das Parlament entschieden: Eine begrenzte Legalisierung von Cannabis soll kommen. Für erlaubtes Kiffen gibt es jetzt noch eine Hürde. Ärzte fürchten derweil um die Gesundheit junger Erwachsener. Sie wünschen sich nun Nachbesserungen im Vermittlungsausschuss.


Update vom 23.02.2024, 19.06 Uhr: Mediziner enttäuscht über Cannabis-Legalisierung

Die Befürworter konnten es kaum erwarten, viele Kritiker warnen vor einem historischen Fehler: Nach langen Debatten hat der Bundestag am Freitag (23. Februar 2024) eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland beschlossen. Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe mit diversen Regeln vor. Wohl ab 1. April sollen Erwachsene damit dann die ersten erlaubten "Joints" rauchen können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen - doch unumstritten ist das ganze Vorhaben nicht.

In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. Damit erkenne man endlich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und sorge ganz praktisch für mehr Gesundheitsschutz, argumentierte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD). Bisher steige der Konsum trotz des bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz besonders auch unter jungen Menschen, heißt es im Gesetzentwurf. Cannabis vom Schwarzmarkt sei zudem häufig von Verunreinigungen und Beimengungen betroffen. Lauterbach hebt aber auch die Botschaft hervor: "Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme." Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Wie wird die Legalisierung umgesetzt? Das soll für Volljährige künftig möglich sein

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein - aber mit drei festgelegten Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen. Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.

 

Erlaubt werden soll der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Erlaubt werden sollen auch "Anbauvereinigungen". Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen? Diese Regelungen gibt es mit der Legalisierung noch

Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es persönlich vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Die Verpackung muss neutral sein. Auf einem Infozettel müssen unter anderem das Gewicht in Gramm, die Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt in Prozent und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind auch Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen.

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Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Zunächst waren 200 Meter angedacht.

Cannabis ist bisher die am häufigsten genutzte illegale Droge. Dazu, wie viel jährlich zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, liegen laut Gesundheitsministerium aber noch keine validen Daten vor. Laut einer Studie für 2021 haben 4,5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert - bei Männern 10,7 Prozent und bei Frauen 6,8 Prozent. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet. Dabei bestehen Experten zufolge bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.

Bundestag beschließt Cannabis-Freigabe: So geht es jetzt weiter

Begleitend prüft das Verkehrsministerium gerade, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen. Geregelt werden auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es noch mehr sind, macht man sich weiterhin strafbar. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es jedoch eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle geben, die künftig erlaubt sind. Betroffene können dann beantragen, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

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Nach dem Bundestagsbeschluss geht das Gesetz abschließend am 22. März in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht. Prinzipiell könnte die Länderkammer aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und die Pläne so noch abbremsen. Für den Aufbau von Cannabis-Clubs dürfte dann Vorlauf nötig sein. Eine geplante zweite Säule der Legalisierung hängt vorerst in der Warteschleife: Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften, wie es auch im Koalitionsvertrag steht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat  optimistisch geäußert, dass die Cannabis-Legalisierung auch die letzte Hürde im Bundesrat nimmt. Er sei zuversichtlich, dass der Bundesrat sehe, "dass wir ein Problem lösen, was wir schon so lange haben und wovon ja auch die Länder direkt betroffen sind", sagte der SPD-Politiker. "Somit glaube ich, dass wir das Gesetz auch im Bundesrat unverändert durchbringen werden."

Riskanter Konsum hat viele Faktoren: Mediziner enttäuscht über Cannabis-Entscheidung

Doch auch wenn es voraussichtlich ab April viele Regeln und Einschränkungen bei der Vergabe von Cannabis gibt, sind medizinische Fachverbände von dem Gesetz enttäuscht. Sie wünschen sich eine Überarbeitung im Vermittlungsausschuss. Die Hauptkritikpunkte: eine zu niedrige Altersgrenze, zu hohe Abgabemengen und zu wenig Geld für Prävention und Forschung. 

"Mit 18 Jahren ist die Hirnentwicklung noch nicht abgeschlossen", sagt Psychiaterin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. Sie ist die künftige Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) und kennt sich als Ärztin aus mit Psychosen und Schizophrenie. Das Risiko für diese Krankheitsbilder könne mit häufigem Kiffen deutlich steigen - besonders für junge Erwachsene. Denn das Hirn reife noch bis ins Alter von Mitte 20, erläutert Gouzoulis-Mayfrank. "Ich befürchte, dass wir mit diesem Gesetz den Teufel mit dem Beelzebub austreiben", sagt sie. Ihr Verband hatte deshalb als Kompromiss 21 Jahre als Einstiegsalter vorgeschlagen. "Damit würde man auch ein klares Signal an junge Volljährige senden, dass Kiffen für sie problematisch ist."

Dass der Bundestag trotz solcher nachdrücklichen Warnungen aus der Ärzteschaft am Freitag das Gesetz beschlossen hat, bedrückt die Ärztliche Direktorin der LVR-Klinik in Köln. Ihre Fachgesellschaft befürchtet gravierende Konsequenzen – für Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen ebenso wie für die psychische Gesundheit der Bevölkerung insgesamt. 

Manipulation im Gehirn - Mediziner warnen vor häufigem Kiffen bei Heranwachsenden

THC ist eine psychoaktive Substanz aus der Hanfpflanze (Cannabispflanze), die abhängig machen kann - ob als Joint, Haschkeks oder anders verpackt. "Riskanter Konsum lässt sich nicht pauschal festmachen", sagt Stephanie Eckhardt, Referatsleiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) des Referats für Suchtprävention. Es gebe Faktoren, die zusammenspielten: Wie oft wird Cannabis genutzt? Wie viel davon? Und wie hoch ist der THC-Gehalt, also die Konzentration des Rauschmittels Tetrahydrocannabinol? 

Der Cannabis-Konsum sei in Deutschland vor allem bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren gestiegen, berichtet Eckhardt. Nach jüngsten Angaben der BZgA hatte 2021 die Hälfte von ihnen bereits Cannabis-Konsumerfahrung - das sei der höchste von ihr erhobene Wert seit 1973. Für den Anstieg gibt es nur Vermutungen: die Verfügbarkeit, das soziale Umfeld, gesellschaftliche Trends und auch der Preis auf dem Schwarzmarkt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben im Jahr 2022 rund 4,5 Millionen Erwachsene in Deutschland wenigstens einmal Cannabis genutzt - am häufigsten im Alter zwischen 18 bis 24 Jahren. 

Bis zur Volljährigkeit soll Cannabis nach dem neuen Gesetz verboten bleiben. Mit Blick auf das altersabhängige Stufenmodell urteilt Gouzoulis-Mayfrank: "Das ist kein unproblematischer Freizeitkonsum mehr." 50 Gramm im Monat reichten für mehrere Joints am Tag. Auch 30 Gramm seien für junge Volljährige zu viel. "Aus unserer Sicht sollten wir im Moment nicht ganz so waghalsig voranschreiten", sagt die Ärztin. 

Erhöhtes Risiko für Psychosen: Mehr Mittel zur Erforschung der Folgen der Legalisierung gefordert

Forschende denken dabei an das körpereigene System für Cannabinoid-Moleküle: Im Gehirn gibt es von Natur aus Strukturen und Andockstellen für diese Substanzen. Sie regeln unter anderem Appetit, Emotionen und Schmerzempfindung mit. Dieses komplexe System reift beim Menschen langsam bis zum Alter von Mitte 20 heran. Kommt Cannabis von außen hinzu, kann dieser Prozess gestört werden. Mediziner gehen davon aus, dass häufiges Kiffen bei Heranwachsenden die Cannabinoid-Strukturen im Gehirn verschiebt und verändert - und diese Manipulation Auswirkungen auf das ganze Leben haben kann.

Dafür gebe es Hinweise aus verschiedenen Forschungssträngen, erläutert Gouzoulis-Mayfrank. Wer früh und viel kiffe, habe ein deutlich erhöhtes Risiko für Psychosen - auch noch viele Jahre später. Europäische Studien sehen auch Zusammenhänge mit Schizophrenie, wobei nicht klar ist, ob die Krankheit Cannabis-Konsum befördert - oder umgekehrt. 

"In den vergangenen Jahren gibt es eine zunehmende Offenheit, über Cannabis zu sprechen, auch über die mit dem Konsum verbundenen Risiken", sagt Eckhardt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Es soll kein Tabuthema sein." Doch auch sie macht Einschränkungen. "Es gibt Chancen und Risiken." Die Botschaft der BZgA an junge Menschen laute deshalb: Lasst das Kiffen bleiben. 

Cannabis gehört zu beliebtesten Rauschmitteln der Welt 

Psychiaterin Gouzoulis-Mayfrank rechnet in Deutschland mit Kollateralschäden. "Ich befürchte, dass es nicht gelingen wird, die Gefahren von Cannabis glaubhaft rüberzubringen."  Ihre Fachgesellschaft fordert darüber hinaus deutlich mehr Mittel zur Erforschung der Folgen der Legalisierung in Deutschland.

"Wir wissen aus anderen Ländern, dass Entwicklungen mitunter erst nach einigen Jahren sichtbar werden", sagt sie. Im jetzt verabschiedeten Gesetz seien Gelder für die Forschung nur für vier Jahre vorgesehen. Zudem hätten Studien bereits vor der Legalisierung starten müssen. 

"Man muss die Ausgangssituation kennen, um die Auswirkungen auf den Konsum und die psychische Gesundheit der Bevölkerung zu untersuchen." Neben Alkohol und Nikotin gilt Cannabis nach den Recherchen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen weltweit als das beliebteste Rauschmittel

Ursprungsmeldung vom 23.02.2024, 16.03 Uhr: "Historischer Wendepunkt" - Bundestag beschließt umstrittene Cannabis-Freigabe

Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden, wie ein am Freitag (23. Februar 2024) angenommenes Gesetz der Ampel-Koalition vorsieht. Dafür stimmten 407 Abgeordnete, mit Nein 226 Abgeordnete, es gab 4 Enthaltungen. Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wurde bis zuletzt kontrovers diskutiert. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. 

Umstrittene Cannabis-Freigabe beschlossen: Kampf gegen den Schwarzmarkt

Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warb für die Pläne. Die Lage derzeit sei "in keiner Weise akzeptabel", sagte der SPD-Politiker in der Aussprache vor der Abstimmung mit Blick auf steigende Zahlen von Konsumenten und "toxische Konzentrationen" in Cannabis aus kriminellem Drogenhandel. "Der Schwarzmarkt ist der Kern des Übels." Jeder Kampf gegen den Schwarzmarkt sei ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen. Daher solle ein legales Angebot geschaffen werden. Lauterbach hob zugleich eine vorgesehene stärkere Aufklärung hervor. "Wir verharmlosen nicht." Viele junge Menschen wüssten bisher nicht, dass Cannabis-Konsum für das wachsende Gehirn wie ein "Gehirngift" wirke. 

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther sagte: "Wir beenden die schädliche Verbotspolitik. Wir geben das Hanf frei." Dies stärke den Gesundheits- und Jugendschutz. Die FDP-Fachpolitikerin Kristine Lütke sprach von einem "historischen Wendepunkt" hin zu einem Umgang, der der gesellschaftlichen Realität entspreche. Mit Cannabis aus Eigenanbau wüssten Konsumenten, woher es komme. Zudem werde der Weg zum Dealer und anderen, weitaus gefährlicheren Drogen deutlich länger.

Kritik an beschlossener Cannabis-Freigabe

Union und AfD wandten sich gegen die Pläne. "Der Kinder- und Jugendschutz ist in Ihrem Gesetz nicht mehr als ein reines Lippenbekenntnis", sagte die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt. Ärzte, Polizisten und Psychotherapeuten und alle Länder-Innenminister hätten davor gewarnt. Anbau zu Hause sei nicht zu kontrollieren.  CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der dpa, die Legalisierung werde zu mehr Sucht, mehr sozialen Problemen und weniger Sicherheit gerade für junge Menschen führen. "Dieses Gesetz ist nicht kontrollierbar und ein Geschenk für die organisierte Kriminalität in Deutschland." Jörg Schneider (AfD) warnte vor einem "Konjunkturprogramm für das organisierte Verbrechen".  

Bei der generellen Einschätzung der Cannabis-Legalisierung zeigt sich laut einer Umfrage ein gespaltenes Bild. 42 Prozent gaben in einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov an, eine Legalisierung eher oder voll und ganz zu befürworten. 47 Prozent erklärten, diese eher oder voll und ganz abzulehnen. 11 Prozent äußerten sich dazu nicht, wie aus der Umfrage hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag.

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